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Uber keine Ausbildung an Hochschulen ist in den letzten fUnfzehn Jahren mehr diskutiert worden und Uber keine wird wahrscheinlich auch noch in den nachsten Jahren mehr diskutiert werden, als Uber die Hochschulaus bildung im Sozialwesen. Zwar wurden in Nordrhein-West falen, wie in den Ubrigen Bundeslandern, zu Beginn der 70er Jahre auch hohere technische Lehranstalten in Fach hochschulen UberfUhrt bzw. eingegliedert, und in einigen Fallen wurden in NRW auch technische Fachbereiche der neu geschaffenen Fachhochschulen nach kaum zweijahrigem Bestehen in Gesamthochschulen UberfUhrt, aber keine…mehr

Produktbeschreibung
Uber keine Ausbildung an Hochschulen ist in den letzten fUnfzehn Jahren mehr diskutiert worden und Uber keine wird wahrscheinlich auch noch in den nachsten Jahren mehr diskutiert werden, als Uber die Hochschulaus bildung im Sozialwesen. Zwar wurden in Nordrhein-West falen, wie in den Ubrigen Bundeslandern, zu Beginn der 70er Jahre auch hohere technische Lehranstalten in Fach hochschulen UberfUhrt bzw. eingegliedert, und in einigen Fallen wurden in NRW auch technische Fachbereiche der neu geschaffenen Fachhochschulen nach kaum zweijahrigem Bestehen in Gesamthochschulen UberfUhrt, aber keine dieser Veranderungen war von einer solch kontroversen und heftigen Studienreformdiskussion begleitet, wie die UberfUhrung der hBheren Fachschulen fUr Sozial arbeit bzw. Sozialpadagogik in Fachbereiche von Fach hochschulen und deren teilweise Eingliederung in Gesamt hochschulen. Auch die (zentrale) "PrUfungsordnung fUr die Fachrich tung Sozialwesen in Fachhochschulstudiengangen und ent sprechenden Studiengangen an Gesamthochschulen" (vom 28. 2. 1975) hat diese Diskussion nicht beendet oder be ruhigt, sie hat sie im Gegenteil verstarkt. Und wie in diesem Forschungsbericht dargelegt wird, hat diese PrUfungsordnung nicht nur das Ziel einer Beruhigung der Reformdiskussion verfehlt, sie hat auch nicht vermocht, eine Vereinheitlichung, oder zumindest eine Gleich wertigkeit der Ausbildung an den heute (1982) existie renden 18 Ausbildungsstatten fUr das Sozialwesen in NRW herzustellen. - 2 - Nun hat nach kaum fUnfjahrigem Bestand diese fUr aIle Sozialarbeiter und Sozialpadagogen in NRW geltende PrUfungsordnung und nach noch kUrzerem Bestand der daran (oft mit ministeriellem Zwang) orientierten Studienordnungen das neue Fachhochschulgesetz (vom 20. 11.
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