Bislang werden in Deutschland grundsätzlich alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Unterhaltung von Straßen anfallen, aus dem Staatshaushalt finanziert. Eine Gegenfinanzierung durch die Erhebung von Entgelten für die Straßenbenutzung erfolgt grundsätzlich nicht. Aufgrund der gegenwärtigen Haushaltslage ist es auf Bundes- und Landesebene jedoch nicht mehr möglich, alle notwendigen Investitionen in die deutsche Straßenverkehrsinfrastruktur vorzunehmen. Besonders betroffen sind hiervon auch die Bundesautobahnen, die im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen. Die Bundesregierung ist daher ständig bestrebt, alternative Konzepte zur Bereitstellung und Finanzierung der erforderlichen Infrastruktur zu entwickeln und umzusetzen. Ein Ansatz zur Lösung der bestehenden Probleme ist die Einbindung Privater. Diese Arbeit beschäftigt sich mit einem der Konzepte der Bundesregierung, dem sogenannten A-Modell. Einem Privaten wird im Rahmen des A-Modells Ausbau, Betrieb und Erhaltung eines Bundesautobahnabschnittes übertragen. Die Finanzierungsgrundlage des Privaten ist hierbei im Wesentlichen die seit Anfang 2005 von den Fahrzeugen des Güterschwerverkehrs erhobene Autobahnmaut. Ziel der Arbeit ist das A-Modell auf den rechtlichen Prden rechtlichen Prüfstand zu stellen. Es wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob das A-Modell in der Form umgesetzt werden kann, die von der Bundesregierung vorgesehen ist. Daneben beschäftigt sich die Arbeit auch mit der Maut, die auf Grundlage des Autobahnmautgebührengesetzes erhoben wird.