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Die rechtsvergleichende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage der Vereinbarkeit der Verurteilung eines abwesenden Angeklagten mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens. Die im Spannungsfeld zwischen Angeklagtenrechten und staatlichem Strafanspruch von fünf europäischen Staaten gefundenen Regelungen und getroffenen Wertentscheidungen werden dargestellt und miteinander verglichen. Anschließend wird die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu diesem Thema analysiert. Auf diese Weise wird aus den für die Signatarstaaten verbindlichen Garantien der…mehr

Produktbeschreibung
Die rechtsvergleichende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage der Vereinbarkeit der Verurteilung eines abwesenden Angeklagten mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens. Die im Spannungsfeld zwischen Angeklagtenrechten und staatlichem Strafanspruch von fünf europäischen Staaten gefundenen Regelungen und getroffenen Wertentscheidungen werden dargestellt und miteinander verglichen. Anschließend wird die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu diesem Thema analysiert. Auf diese Weise wird aus den für die Signatarstaaten verbindlichen Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Mindeststandard an bei Verurteilung in absentia einzuhaltenden Verfahrensvoraussetzungen herausgearbeitet. An diesen Mindestanforderungen werden die in den fünf untersuchten Verfahrensrechten gegenwärtig geltenden Bestimmungen gemessen. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf den jüngsten Novellen der Strafverfahrensrechte Frankreichs und der Niederlande, die die besondere Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die europäische Rechtsvereinheitlichung deutlich machen.
Autorenporträt
Die Autorin: Christiane Paul wurde 1979 in Ahaus geboren und studierte Rechtswissenschaften in Trier. Nach dem Ersten Staatsexamen 2004 war sie Doktorandin am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Kriminologie der Universität Trier. Sie ist seit 2006 Rechtsreferendarin am Landgericht Trier. Die Promotion erfolgte 2007.