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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universität Regensburg (Philosophische Fakultät III), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Vorschrift des 3c EStG führte bis zur Unternehmenssteuerreform 2001 ein relatives Schattendasein. Als Gegenpol zu im Großen und Ganzen relativ unspektakulären Steuerbefreiungen, die auch nicht die Masse der Bevölkerung bzw. kumulativ betrachtet hohe Beträge betreffen, wurde der Vorschrift auch in Kommentaren meist vergleichsweise wenig Beachtung geschenkt. Man könnte die Regelung für selbstverständlich…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universität Regensburg (Philosophische Fakultät III), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die Vorschrift des
3c EStG führte bis zur Unternehmenssteuerreform 2001 ein relatives Schattendasein. Als Gegenpol zu im Großen und Ganzen relativ unspektakulären Steuerbefreiungen, die auch nicht die Masse der Bevölkerung bzw. kumulativ betrachtet hohe Beträge betreffen, wurde der Vorschrift auch in Kommentaren meist vergleichsweise wenig Beachtung geschenkt. Man könnte die Regelung für selbstverständlich bzw. die Vorschrift sogar für überflüssig halten, so selbstverständlich erscheint die Intention, welche dahinter steckt.
Dies änderte sich aber mit der Verabschiedung des StSenkG am 14.7.2000 und der Einführung des sog. Halbeinkünfteverfahrens.
Der Anwendungsbereich des
3c EStG wurde dabei wesentlich erweitert.
3c Abs.1 EStG erfasst nunmehr nicht nur die Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen im Allgemeinen, sondern auch Aufwendungen (Finanzierungsaufwendungen, Beratungskosten, Verwaltungskosten, etc.) im Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungseinnahmen i.S.d.
8b KStG.
3c Abs.2 EStG regelt die Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit Beteiligungseinnahmen i.S.d.
3 Nr.40 EStG.
Im einem ersten Teil der Arbeit werden zunächst die wesentlichen Aussagen des
3c Abs.1 EStG und Abs. 2 EStG aufgezeigt. Dabei werden v.a. die generellen Wesensmerkmale der beiden Absätze herausgearbeitet, z.B. den Unterschied zwischen Unmittelbarkeit und Mittelbarkeit bzw. welche Folgen sich für die Abzugsfähigkeit der entsprechenden Beteiligungsausgaben ergeben. Die Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit einbringungsgeborenen Anteilen, sowie die Abgrenzung bzw. Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit ausländischen Beteiligungen werden ausführlich erklärt.
Anschließend wird einem zweiten theoretischen Part, deraber anschaulich durch Beispiele und Gesetzestexte unterstützt wird, dargestellt, wieso die Regelungen des
3c Abs.1 EStG und
3c Abs.2 EStG systemwidrig und verfassungswidrig bzw. mit Europarecht schwer in Einklang zu bringen sind.
Im einem dritten praxisorientierten Teil werden die Auswirkungen der Abzugsbeschränkung dargestellt. Der Fokus richtet sich dabei auf die Behandlung von Betriebsausgaben/Werbungskosten, die im Rahmen einer Mitunternehmerschaft entstehen, sowie die Problemtatik einer systemgerechten Zuordnung von Ausgaben i.S.d.
3c EStG. Des weiteren werden die systemgerechte Aufteilung von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermägen, die Auswirkungen auf Unternehmenskaufmodelle sowie die sich ergebende Problematik der Behandlung von Betriebsausgaben, die im Konzernverbund bzw. bei Holdinggesellschaften entstehen, behandelt.
Darauf aufbauend werden in einem vierten Teil ausführlich mehrere Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie man zum einen dieAbzugsbeschränkung des
3c Abs.1 EStG und zum anderen die Abzugsbeschränkung des
3c Abs.2 EStG umgehen kann. Wesentliche Unterschiede werden herausgearbeitet. Dieser Teil wird ausführlich mit vielen Beispielen/Vergleichsrechnungen und Graphiken, die sich im Anhang der Arbeit befinden, erläutert.
Zum Schluss wird das Zusammenspiel des
3c EStG mit der Gewerbesteuer (Stichwort Schachtelbeteiligung), sowie der Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttungen, Teil/Unentgeltlichen Nutzungsüberlassungen und unentgeltlichen Nutzungsvorteilen zwischen Schwestergesellschaften aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisII
AbkürzungsverzeichnisVI
I.Bedeutung des
3c EStG im System des dt. Steuerrechts1
II.Bedeutungserweiterung durch die Unternehmenssteuerreform4
A.
3c Abs.1 EStG im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nach
8b...