In 1904 Wilhelm Schubart published the best-preserved texts from anEgyptian papyrus codex. These papyri include reports of legal actions, receipts for provisions requisitioned for the Roman army, an official collection letter, and texts dealing with magic. The pages containing lists are edited here for the first time and all other texts are presented in revised editions with commentary.
In dem 1904 erschienenen ersten Heft des vierten Bandes der Berliner Griechischen Urkunden aus Ägypten hatte Wilhelm Schubart unter dem Titel "Aus einem Aktenbuche" die am besten erhaltenen Texte eines Papyruskodex aus dem Ort Hermupolis Magna in Transkription und nur mit knappen Bemerkungen unter den Nummern 1024-1027 veröffentlicht. Unter diesen Texten, die in die Mitte des vierten Jahrhunderts n. Chr. zu datieren sind, befinden sich sieben Prozessberichte, vier Quittungen zur römischen Heeresversorgung, ein amtliches Mahnschreiben des Praeses der Thebais und drei Seiten mit Zaubertexten. Neun Seiten mit damals wenig interessant erscheinenden Aufstellungen und Abrechnungen blieben unberücksichtigt. Ihre Erstbearbeitung ermöglicht jedoch nun entscheidende Aussagen über den inneren Zusammenhang der verschiedenartigen Texte und somit auch über die bisher unbeantwortet gebliebene Frage nach dem Urheber des Kodex. Die Neubearbeitung ist daher von Interesse für Klassische Philologen, Alt-, Rechts- und Kulturhistoriker.
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In dem 1904 erschienenen ersten Heft des vierten Bandes der Berliner Griechischen Urkunden aus Ägypten hatte Wilhelm Schubart unter dem Titel "Aus einem Aktenbuche" die am besten erhaltenen Texte eines Papyruskodex aus dem Ort Hermupolis Magna in Transkription und nur mit knappen Bemerkungen unter den Nummern 1024-1027 veröffentlicht. Unter diesen Texten, die in die Mitte des vierten Jahrhunderts n. Chr. zu datieren sind, befinden sich sieben Prozessberichte, vier Quittungen zur römischen Heeresversorgung, ein amtliches Mahnschreiben des Praeses der Thebais und drei Seiten mit Zaubertexten. Neun Seiten mit damals wenig interessant erscheinenden Aufstellungen und Abrechnungen blieben unberücksichtigt. Ihre Erstbearbeitung ermöglicht jedoch nun entscheidende Aussagen über den inneren Zusammenhang der verschiedenartigen Texte und somit auch über die bisher unbeantwortet gebliebene Frage nach dem Urheber des Kodex. Die Neubearbeitung ist daher von Interesse für Klassische Philologen, Alt-, Rechts- und Kulturhistoriker.
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