Der deutsch-schweizerische Kriminal- und Rechtswissenschaftler Eduard Osenbrüggen (1809-1879) entwickelte 1842 die These, dass eine allgemeine mittelalterliche Strafgeschichte nur entstehen kann, wenn zunächst kritische Spezialuntersuchungen einzelner Stammesrechte untersucht würden. Das hier vorliegende Werk behandelt das alamannische Strafrecht des deutschen Mittelalters.
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