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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil eines Sozialsystems, das in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Personen eine möglichst umfassende Absicherung in besonderen Notlagen des Lebens gibt. Das Sozialleistungssystem besteht aus den Bereichen Sozialversicherung, zu der auch die Unfallversicherung (neben Renten-, Pflege-, Krankenversicherung und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil eines Sozialsystems, das in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Personen eine möglichst umfassende Absicherung in besonderen Notlagen des Lebens gibt. Das Sozialleistungssystem besteht aus den Bereichen Sozialversicherung, zu der auch die Unfallversicherung (neben Renten-, Pflege-, Krankenversicherung und Arbeitsförderung) gehört, der Sozialversorgung und der Sozialhilfe sowie ALG II. Deren gemeinsame gesetzliche Grundlage bildet das heutige Sozialgesetzbuch (SGB). Im Laufe der Geschichte wurden zahlreiche Versuche der öffentlich- und privatrechtlichen Gesetzgebung unternommen um dem sozialen Bedürfnis nach Schutz während der Arbeit nachzukommen. Die privatrechtlich begründete Haftung des Unternehmers für Unfallverletzungen in seinen Diensten stehender Personen war im früheren Recht entweder nicht vorhanden oder auf widerrechtliches und schuldhaftes Herbeiführen beschränkt. Um 1854 kam der Gedanke der Solidargemeinschaft unter den Bergarbeitern Preußens auf. Diese gründeten Knappschaften, um die zurückgelassenen Witwen und Waisen nach dem Tod des Ehemanns als Ernährer der Familie finanziell abzusichern. Dieser Gedanke zog sich durch zahlreiche andere Berufszweige und Jahrhunderte. Erst am 06.07.1884 wurde das erste Unfallversicherungsgesetz unter dem damaligen Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck verabschiedet. Es wurden fachlich gegliederte Berufsgenossenschaften (BG) gegründet sowie die Verpflichtung des Arbeitgebers bei der Aufbringung der Kosten festgelegt. Die gesetzliche Unfallversicherung löste die Haftpflicht des Arbeitgebers ab, sobald ein Versicherungsfall beim Arbeitnehmer und die damit verbundenen Behandlungs- und Entschädigungskosten eintraten. Sie leistet in diesen Fällen nach dem ¿Alles-aus-einer- Hand¿-Prinzip, welches im Folgenden veranschaulicht wird.
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