Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das am 18.8.2006 in Kraft getreten ist, setzt die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU in nationales Recht um. Das Thema im Einzelnen: Inhalt des AGG: Ziel des AGG: Anwendungsbereich des AGG: Benachteiligungsverbot, Rechtfertigung der Benachteiligung, Rechtsfolgen, rechtwidriger Benachteiligung. Organisationspflichten des Arbeitsgebers, Rechte der Betriebsräte und Gewerkschaften, Praktische Auswirkungen des AGG, Maßnahmenkatalog und Hinweise für Arbeitgeber, Einstellungsverfahren. Durchführung des Arbeitsverhältnisses und Beendigung des Arbeitverhältnisses und Beispielsfälle.