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Zum ersten Mal in der Geschichte der internationalen Wirtschaftsbeziehungen erlangt mit dem am 01.01.1995 in Kraft getretenen GATS eine völkerrechtlich verbindliche und institutionell eingefaßte Rahmenregelung für den gesamten weltweiten Dienstleistungsverkehr Geltung. Im globalen Dienstleistungshandel, der mittlerweile mehr als 21 Prozent aller weltweit durchgeführten Transaktionen ausmacht, tritt nun das GATS unter dem Dach der Welthandelsorganisation (WTO) an die Seite des nur für den Warenhandel geltenden GATT.
In der Untersuchung werden unter vergleichender Bezugnahme auf das GATT die
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Produktbeschreibung
Zum ersten Mal in der Geschichte der internationalen Wirtschaftsbeziehungen erlangt mit dem am 01.01.1995 in Kraft getretenen GATS eine völkerrechtlich verbindliche und institutionell eingefaßte Rahmenregelung für den gesamten weltweiten Dienstleistungsverkehr Geltung. Im globalen Dienstleistungshandel, der mittlerweile mehr als 21 Prozent aller weltweit durchgeführten Transaktionen ausmacht, tritt nun das GATS unter dem Dach der Welthandelsorganisation (WTO) an die Seite des nur für den Warenhandel geltenden GATT.

In der Untersuchung werden unter vergleichender Bezugnahme auf das GATT die normativen Grundlagen analysiert, die durch das GATS zur Einleitung des progressiven Liberalisierungsprozesses im grenzüberschreitenden Dienstleistungsaustausch geschaffen werden. Darüber hinaus wird das zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern umstrittene Thema der Arbeitskräftemobilität im Dienstleistungshandel systematisch abgehandelt.
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Rezensionen
"Der Verf. hat das Verdienst, dem deutschsprachigen Leserkreis ein internationales Abkommen von hoher Komplexität und großer praktischer Bedeutung mit seiner Entstehungsgeschichte und Regelungsstruktur näher zu bringen. Die lesenswerte Untersuchung fördert das Verständnis des GATS als völkerrechtlicher Vertrag und kann damit bei der Auslegung seiner Bestimmungen wertvolle Dienste leisten. Für die GATS-Anlage zum grenzüberschreitenden Verkehr natürlicher Personen entwickelt der Verf. darüber hinaus direkte Auslegungsvorschläge." Dr. Günter Reiner, in: Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht, 1/2000