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Die Arbeit untersucht die Wirkungsweise des "allgemeinen" verbraucherschützenden Widerrufsrechts gemäß 355 BGB einschließlich ihrer rechtspolitischen, verfahrensrechtlichen und praktischen Bezüge. Diese Wirkungsweise ist nach der Integration fast des gesamten Verbraucherprivatrechts in das BGB durch die Schuldrechtsreform von maßgebender Bedeutung für alle "besonderen" Widerrufsrechte, die innerhalb wie außerhalb des BGB auf 355 BGB verweisen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht das Anliegen, die normative Funktionsweise der verbraucherschützenden Widerrufsrechte ausgehend von der…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die Wirkungsweise des "allgemeinen" verbraucherschützenden Widerrufsrechts gemäß
355 BGB einschließlich ihrer rechtspolitischen, verfahrensrechtlichen und praktischen Bezüge. Diese Wirkungsweise ist nach der Integration fast des gesamten Verbraucherprivatrechts in das BGB durch die Schuldrechtsreform von maßgebender Bedeutung für alle "besonderen" Widerrufsrechte, die innerhalb wie außerhalb des BGB auf
355 BGB verweisen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht das Anliegen, die normative Funktionsweise der verbraucherschützenden Widerrufsrechte ausgehend von der Verbrauchererklärung als ausschließliches widerrufsrechtliches Bezugsobjekt zu erklären. Im Rahmen der Darstellung der höchst komplexen Rechtslage der Widerrufsrechte im europäischen und deutschen Verbraucherschutzrecht behandelt der Autor auch Grundsatzfragen des Problemkomplexes "Europäisches Verbraucherschutzrecht und BGB".
Autorenporträt
Der Autor: Nikolaj Fischer wurde 1971 geboren. Von 1991 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/M. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung 1996 war er bis 1998 Rechtsreferendar am Landgericht Darmstadt und am Oberlandesgericht Frankfurt/M. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung war er von März 1999 bis Februar 2000 als selbständiger Rechtsanwalt im Bereich des Wirtschafts-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts tätig. Seit April 1999 ist er Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Peter Gilles am Institut für Rechtsvergleichung der Johann Wolfgang Goethe-Universität.