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Verwaltungsrecht soll dem Einzelnen Schutz gewähren und der Verwaltung zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben rechtlich den Weg ordnen. Dieser Doppelauftrag sieht sich vor neuen Herausforderungen: Was kann die Gesetzesgebundenheit der Verwaltung angesichts komplexer Risikolagen leisten? Welche Rolle kommt den Gerichten zu? Wie reagieren Organisations-, Verfahrens- und Formenrecht auf kooperatives und informales Handeln? Welche Richtung zeichnet das EG-Recht vor? Nur wenn sich Verwaltungsrecht als systematisches Fach versteht, lassen sich durchlaufende, verlässlichere Entwicklungslinien finden. Die 2. Auflage ist grundlegend überarbeitet.…mehr

Produktbeschreibung
Verwaltungsrecht soll dem Einzelnen Schutz gewähren und der Verwaltung zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben rechtlich den Weg ordnen. Dieser Doppelauftrag sieht sich vor neuen Herausforderungen: Was kann die Gesetzesgebundenheit der Verwaltung angesichts komplexer Risikolagen leisten? Welche Rolle kommt den Gerichten zu? Wie reagieren Organisations-, Verfahrens- und Formenrecht auf kooperatives und informales Handeln? Welche Richtung zeichnet das EG-Recht vor? Nur wenn sich Verwaltungsrecht als systematisches Fach versteht, lassen sich durchlaufende, verlässlichere Entwicklungslinien finden. Die 2. Auflage ist grundlegend überarbeitet.
Autorenporträt
Eberhard Schmidt-Aßmann, Universität Heidelberg
Rezensionen
Aus den Rezensionen zur 2. Auflage:

"... Die Gedanken Schmidt-Aßmanns sind sehr voraussetzungsreich. ... Stehen Seminararbeiten an, empfiehlt sich zur wissenschaftlichen Sensibilisierung schließlich die Beschäftigung mit den [sic] Grundlagenteil des Buches ... Studierende, die den Lesetipps folgen, werden sich über Jahre hinweg mit einem Gedankensystem auseinandersetzen, das die imponierende Frucht vieler Gelehrtenjahre eines der bedeutendsten Ordinarien des öffentlichen Rechts ist. Das Buch ist voller Anregungen. Seine Lektüre wird das Studium des Europa-, Staats- und Verwaltungsrechts bereichern - was letztlich auch den Fallbearbeitungen in den juristischen Prüfungen zugute kommt." (Professor Dr. Hermann Pünder, in: JURA - Juristische Ausbildung, 2007, Vol. 29, Issue 12, S. 957 ff.)