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In diesem Band wird noch einmal das weite Themenspektrum dokumentiert, mit dem sich Volker Press beschäftigt hat. Mir scheint, daß mit dem Erscheinen der 2. Auflage seiner gesammelten Aufsätze ein Gelehrter gewürdigt wird, der Außerordentliches für die Erforschung der frühneuzeitlichen Reichs- und Landesgeschichte geleistet hat. Offenbar hat sich gerade auch durch die Wiederveröffentlichung dieser Studien und Aufsätze bestätigt, wie wichtig, anregend und fortwirkend seine Fragestellungen und Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet gewesen sind. Aus: Johannes Kunisch, Vorwort zur zweiten…mehr

Produktbeschreibung
In diesem Band wird noch einmal das weite Themenspektrum dokumentiert, mit dem sich Volker Press beschäftigt hat. Mir scheint, daß mit dem Erscheinen der 2. Auflage seiner gesammelten Aufsätze ein Gelehrter gewürdigt wird, der Außerordentliches für die Erforschung der frühneuzeitlichen Reichs- und Landesgeschichte geleistet hat. Offenbar hat sich gerade auch durch die Wiederveröffentlichung dieser Studien und Aufsätze bestätigt, wie wichtig, anregend und fortwirkend seine Fragestellungen und Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet gewesen sind. Aus: Johannes Kunisch, Vorwort zur zweiten Auflage»Dieser Band besticht durch seine wohlüberlegte Auswahl. Das ist um so bemerkenswerter, als es keine leichte Aufgabe war, aus den vielen Beiträgen eine Auswahl zu treffen, die nicht wie eine beliebige Aneinanderreihung von Themen wirkt, sondern die eigentliche Absicht des Autors vermittelt, eine Neubewertung der Geschichte des Alten Reiches einzuleiten. Diese Sicht von Press weiterzugeben war eine Aufgabe, die dieser Aufsatzband in hervorragender Weise erfüllt.« Karl Otmar Freiherr von Aretin, in: Historische Zeitschrift, Band 267 (1998)
Rezensionen
"Der anzuzeigende Sammelband vereint Aufsätze aus der Feder des vielleicht anregendsten und produktivsten Frühneuzeitforschers der zweiten Jahrhunderthälfte. Volker Press (1939-1993) gehört zu jener Gruppe von Historikern, die sich in den siebziger Jahren aufmachten, das Alte Reich neu zu malen - es von jenen fratzenhaften Verzerrungen zu befreien, die es bis zur Unkenntlichkeit entstellten, weil unsere Zunft, als sie als Wissenschaft an die Universitäten gelangte, in den Fängen der 'kleindeutschen Geschichtsbaumeister' war und damals neben dem Malkasten immer die preußische Pickelhaube gelegen hatte. Daß das Reich monströs gewesen sei oder doch allenfalls ein drolliges Ungetüm, daß es spätestens seit 1648 eigentlich gar keine deutsche Geschichte mehr gegeben habe, die sich nun als Summe von Landesgeschichten präsentiere, weil damals jeder Zusammenhang vollends zerschlagen; oder aber der ohnehin schon modrige Reichsverband vollends petrifiziert worden sei (der Westfälische Friede als Schneidewand zwischen dem Reich der Lebenden und der Toten) - diese und vergleichbare einseitige Klischees aus dem nationalstaatlichen Jahrhundert wurden in den 1970er und 1980er Jahren endlich mit großer Verspätung abgeräumt, strukturelle Eigenart und Eigenwert des Reiches wurden endlich ohne unangebrachte Herabsetzung und schiefe Vergleiche herausgearbeitet. Der Anteil, den Volker Press an dieser epochalen Umwertung hat, ist gar nicht hoch genug zu veranschlagen. Ungezählte Impulse verdanken sich seiner Wühlarbeit, seinen unorthodox tiefschürfenden Grübeleien. Das oeuvre ist so reichhaltig und manchmal barock-verschnörkelt wie es der evangelische Altbayer und sensible Kraftmensch Press war, deshalb in zwei, drei Sätzen besonders schwer zu charakterisieren. Press verband Rechts- mit Verwaltungs- und Sozialgeschichte. Weil jene Melange damals nicht wenige auf ihre Fahnen geschrieben hatten (das programmatisch Postulierte allerdings selten so pfiffig und frei von theoretisierendem Brimbo).…mehr

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 14.10.1997

Der öffentliche Einzug des Reiches in die Geschichtskultur
Zwei Lebenswerke, ein Gedanke: Volker Press und Karl Otmar von Aretin gebührt der Dank der Lesenation / Von Johannes Burkhardt

Apologetik sei schon längst überflüssig, meint Johannes Kunisch. Fast scheint es dem Herausgeber eines der hier angezeigten Werke schon zuviel des von manchen für gar nicht so veraltet gehaltenen Reiches, und er lobt den Autor für die geübte Zurückhaltung. Das ist in der Zunft der Frühneuzeitler eine sicher verständliche Haltung. Aber in unserer Geschichtskultur ist das Alte Reich, wie das bis 1806 bestehende Heilige Römische Reich Deutscher Nation zur Unterscheidung vom Bismarckreich auch genannt wurde, noch keineswegs wieder angemessen repräsentiert. Denn seit die einheits- und machtstaatlich orientierte nationale Geschichtsschreibung - wissenschaftsstrategisch durchaus eindrucksvoll - das neue Reich geradezu herbeischrieb und mit einer weit zurückreichenden preußisch-kleindeutsch stilisierten Vorgeschichte ausrüstete, wurde die entgegenstehende tatsächliche historische Rechtsordnung des in sich so vielfältigen Alten Reiches als ineffektiv oder lächerlich abgewertet. Ein ganzer Hof von Scheltworten um den Begriff "Kleinstaaterei", wie "buntscheckig", "Flickenteppich" oder "Spielball der Mächte", wirkt bis heute nach. Verblüfft blickte eine Historikerrunde drein, die unlängst zu Jubiläumsplanungen für den Westfälischen Frieden zusammenkam, als sie von kulturpolitischer Seite erfuhr, sie stehe 1648 an der Bahre des Alten Reiches. Da hätte sich eines der hier anzuzeigenden Werke, das mit diesem Termin erst beginnt, anderthalbtausend Seiten sparen können.

Es ist ein offener Skandal, wie wenig von jahrzehntelanger intensiver Reichsforschung bislang bei Bildungspolitikern und Ausstellungsmachern und manchmal selbst bei Nachbarwissenschaftlern und Geschichtslehrern angekommen ist. Allerdings haben wir Historiker es zu lange bei Spezialforschungen und Fachdiskussionen belassen. Wir fangen erst damit an, die Ergebnisse systematisch auf griffigere Vermittlungsformen umzuladen. Die im letzten Jahr erschienene Verfassungs- und Institutionenlehre von Helmut Neuhaus "Das Reich in der Frühen Neuzeit" ist eine Handreichung, die den "horror Imperii" nehmen kann. Was für die Rückkehr des Reiches in die Geschichtskultur genauso wichtig ist, sind Werke, in denen die Ergiebigkeit der Reichsperspektive an einem sachlich und zeitlich größeren Geschichtsstoff erprobt wird.

Zwei Publikationen sind seitdem erschienen, die hierzu imposante Großbeiträge leisten. Beide stammen von bekannten Wiederentdeckern des Reiches, beide stehen unter dem Titel: "Altes Reich", aber beide leisten in ihrer Darbietungsform etwas Verschiedenes. Der frühzeitig verstorbene Volker Press (1939-1993) war ein Produktionsgenie der kleinen Form. Angesichts der unglaublichen Zahl von fast zweihundert Aufsätzen, die seine Schüler im Anhang aufgeführt haben, gab es kaum historisch Interessierte, die keinen davon kannten oder einmal in einer Vortragsfassung gehört haben, und das begann auch der Kenntnis des Reiches zugute zu kommen. Es war ein glücklicher Gedanke, die für das Alte Reich besonders instruktiven Beiträge zu bündeln.

Der Band beginnt sinnvollerweise mit dem Gießener Forschungsprogramm, das Volker Press und Peter Moraw 1975 einer sozial- und verfassungsgeschichtlich inspirierten Reichsgeschichte "nach einer langen Zeit der Vernachlässigung" mit auf den Weg gegeben haben. Schon hier forderte Press, der mit einer großen Arbeit zur Administration der Kurpfalz angetreten war, gleichwohl die "Überwindung der Barriere von Reichs- und Landesgeschichte" und damit auch eine Relativierung der territorialstaatlichen Perspektive auf das Reich. Der nächste Beitrag lancierte mit dem wachen Sinn für das, was in der Wissenschaft Bedeutung gewinnen sollte, den heute ganz selbstverständlich gebrauchten Begriff des "politischen Systems" für den komplexen Ordnungszusammenhang des Reiches. Diese Probe auf den exemplarischen Gebrauch einer modernen Formel unternahm Press etwa gleichzeitig mit ähnlichen Experimenten von Bernd Roeck, der den Begriff "Reichssystem" prägte. Der Systembegriff umgeht die unergiebige Debatte um den Staatlichkeitscharakter des Reichsverbandes und seiner Glieder, schließt Recht und Normen ein und schärft das Empfinden für vielgliedrige und doch integrierte Ordnungszusammenhänge.

An der von Press anregend analysierten historischen Wegkreuzung der Bundespläne Kaiser Karls V. in der Mitte des sechzehnten Jahrhunderts, wo reichsständische Bundestradition und habsburgische Reichspolitik aufeinandertrafen, bemerkt man, daß der für die deutsche Geschichte so zentrale Bundesgedanke trotz vieler Hinweise begriffs- und verfassungsgeschichtlicher Art noch heute seinen Geschichtsschreiber oder seine Geschichtsschreiberin sucht. Eine Umkehrung fast des ganzen bisherigen Geschichtsbildes gelang Press mit einer pointierten Neubewertung des Kaisertums nach dem Westfälischen Frieden. Während es bisher als ausgemachte Wahrheit galt, daß die Kaiser in der deutschen Geschichte immer mehr an Macht im Reich verloren, zeigt genaues Hinschauen auf die Zeit nach der Krise des Dreißigjährigen Krieges zumal unter Leopold I. das "Bild einer ganz erheblich verstärkten Position des Kaisers" im Reich. Gestützt auf die in den Türkenkriegen triumphierende österreichische Macht, die inoffiziellen Klientelbeziehungen, die Adels- und Bistumspolitik und die Steuerungsmöglichkeiten der Reichsgremien, erlebte das Kaisertum im Reich noch einmal "ein Jahrhundert glanzvollen Vorrangs".

In etwas anderer Terminologie, Datierung und Bewertung sieht das übrigens Freiherr von Aretin im ersten Band seiner Reichsgeschichte durchaus ähnlich, wobei Aretin und andere stärker aus der politischen Situation der Reichsstände argumentieren, die gegen die Bedrohung durch Frankreich die Anlehnung an den Kaiser suchten. Mit den Beiträgen zum wittelsbachischen Kaisertum, zur friderizianischen Reichspolitik und zum Bayerischen Erbfolgekrieg erreichen Press' Aufsätze den soeben von Aretin vollständig dargestellten Geschichtsabschnitt, der gerade noch "in erstaunlichem Maße unerforscht" (Press) gewesen war und nun in einigen Punkten gleich aus der Feder von zwei neueren Reichshistoriographen von Rang verglichen werden kann, was beruhigenderweise wissenschaftliche Übereinstimmung in den Hauptfragen zeigt.

Besonders empfohlen sei der Aufsatz "Friedrich der Große als Reichspolitiker", der von der Verwunderung darüber ausgeht, daß der preußische König in den Geschichtsbüchern nur europäische Mächtepolitik betreibt, aber als Begründer des deutschen Dualismus doch auch "einer der erfolgreichsten Reichspolitiker war, die es je gegeben hat". Press konfrontiert einer "negativen Reichspolitik", deren schlicht ignoranten Anteil er eher noch unterschätzte, nach dem Siebenjährigen Krieg einen "reichspolitischen Lernprozeß", bis Friedrich sich gegen das Kaisertum zum "Verteidiger der Reichsverfassung" aufschwang - allerdings auch bei Press nur praktisch und zur Imagepflege, was aber auch gekonnt sein mußte. Die Geschichtsmächtigkeit des Reichssystems, die Press so oft belegt, möchte man hinzufügen, ereilte sogar dessen schärfsten Gegner.

Auch die Reformation und die an ihr beteiligten Gruppen sind ohne Beachtung der Reichs- und Territorialverfassung nicht zu begreifen, wobei Press den Leser stärker auf die Bedeutung des Territorialstaats hinlenkt. Im letzten Großabschnitt der Sammlung wird der sozialgeschichtliche Ansatz des den Band eröffnenden Programms der Reichsgeschichte aufgenommen und die Vernetzung der Führungsschichten und Ständegesellschaft mit dem Reichssystem in wechselnden Anläufen erkundet. Der Aufsatz über Luthers soziale Position belegt bei aufmerksamer Lektüre, daß es bei Press schlechterdings keine ganz reichsfreien Probleme gab.

Nicht aufgenommen sind die grundlegenden Beiträge zur Reichsritterschaft, deren Bedeutung für Zusammenhalt und Personalreservoir des Reiches in der Frühen Neuzeit zuvor fast völlig übersehen wurde, sowie zu anderen minder mächtigen Reichsständen wie den Grafen. Jedoch wird eine zweite Aufsatzsammlung zur Adels- und Territorialgeschichte von Anton Schindling vorbereitet. Bereits aufgenommen ist ein Beitrag über die Judenheit, die als ein anderer Personalverband unter dem Kaiser es gleichsam den Reichsrittern nachtun wollte, aber am Fürstentum scheiterte.

Was fehlt, sind die historischen Durchblicke zu Reichstag, Reichskammergericht und Reichshofrat, in denen Press die sehr komplexe Forschungslandschaft auf überschaubare Entwicklungslinien brachte. Aber die Auswahl ist natürlich ein editorisches Problem bei einem Gesamtwerk, das von ganz verschiedenen Seiten her immer neue Wege ins frühneuzeitliche Reich bahnte. Der Aufsatzkosmos erhellt das Reich in einem Zugriff, den Press selbst einmal zur Unterscheidung zu einer für ihn utopischen Totalgeschichte "Multiperspektivität" genannt hat. Vielleicht ist so Press' Publikationsstil eine vom Gegenstand mitbestimmte kongeniale Form, mit dem Reich umzugehen. Das enzyklopädische OEuvre spiegelt etwas vom Reichssystem selbst wider.

Einer ganz anderen, eigentlich kaum zu bewältigenden Aufgabe hat sich Karl Otmar Freiherr von Aretin unterzogen: eine ausführliche Geschichte des Reiches vom Westfälischen Frieden bis zu seinem Ende zu schreiben und damit eine Lücke in unserer Gedächtniskultur zu schließen. Denn ebendies ist die Zeit, in der nicht die Geschichte, wohl aber die historiographische Tradition das Reich nahezu zum Verschwinden gebracht hat. Der Reichstag brachte keinen Reichsabschied mehr zustande, sondern tagte als "Immerwährender Reichstag" in Regensburg fort, und man übersah im Spott darüber, daß er gerade dadurch zu einer verstetigten Institution geworden war, die sehr wohl Beschlüsse faßte, die auch ausgeführt wurden.

Wer aber sollte das, was in erzählfreudigerer Zeit von der Geschichtswissenschaft versäumt worden war, heute nachholen? Wann hat zum letzten Mal ein deutscher Historiker an Quellen und Forschungen entlang eine über anderthalb Jahrhunderte reichende mehrbändige Geschichte geschrieben? Wer ist in dieser Zeit in einer Reichsgeschichte als der Träger der Handlung anzusehen, der Kaiser, der Reichstag, andere Reichsinstitutionen, die Reichsstände und Großterritorien - oder alle zusammen? Die Schwierigkeiten, die der Autor einleitend und abschließend auch andeutet, müssen immens gewesen sein, und nur einer konnte sie überhaupt bewältigen. Aretin verfügte durch seine große Studie zu den letzten dreißig Jahren des Reichs und Untersuchungen zur Reichspolitik im Zeitalter Ludwigs XIV. über die besten Vorarbeiten. Aber große Lücken waren zu schließen, riesige Stoffmassen zu organisieren und auf drei sukzessive in erstaunlich schneller Folge seit 1993 erschienene Bände zu verteilen.

Die ersten Bände behandeln die Verfassungsstruktur nach dem Westfälischen Frieden und führen über die Reichskriege gegen Ludwig XIV. und die Türken, die Stellung des Reiches in der Mächtepolitik und zahllose innere Konfliktregelungen und Verhandlungen bis zum wittelsbachischen Kaisertum Karls VII., als das Reich noch einmal seine Wahlfreiheit demonstrierte, aber sich am Ende den österreichisch-preußischen Dualismus einhandelte. Hier setzt der dritte Band ein, der das große Unternehmen zu einem erfolgreichen Abschluß führt, und es ist dieses Problem, um das sich der Handlungsfaden rankt.

Den ersten Höhepunkt bildet der Siebenjährige Krieg, der nach dem Landfriedensbruch Preußens und seinem Einmarsch in Kursachsen auf dem Reichstag als Reichskrieg beschlossen und mit einer Reichsarmee geführt wurde. Der Hubertusburger Friede war durch die Wiederherstellung der Vorkriegsverhältnisse an sich ein Erfolg für das Reich. Aber Aretin belegt, daß die im Krieg nur mühsam abzufedernde Konfessionspolemik der evangelischen Verbündeten Preußen und England und andererseits mancher in der katholischen Gegenpartei über den Krieg hinaus anhielt und den politischen Interessengegensatz zwischen der kaiserlich-hierarchischen und der bundesstaatlich orientierten Seite verstärkte.

Andererseits ging der preußisch-österreichische Dualismus durch abwechslungsreiche Phasen vom Krieg bis zur Kooperation, ließ den Reichsständen Manövrierraum zwischen beiden Polen und bedurfte zumindest des Reiches als des Rahmens, in dem die Konkurrenz ausgetragen werden konnte. Zeitweise Annäherungen lösten eine verstärkte Tätigkeit des Reichstags aus, konnten im Reich aber auch als gefährlich für seinen Bestand angesehen werden. Das galt besonders seit dem Gewaltakt der polnischen Teilungen, an denen der Reichstag keinen Anteil hatte, und den Teilungs- und Tauschprojekten um Bayern und die Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth, die nicht zuletzt durch reichsrechtliche Vorsicht abgebremst wurden.

Verblüffend sind die Ergebnisse genauer Nachforschungen zur Arbeit der höchsten Reichsgerichte. Die Reformen Josephs II., der bis zum Überhandnehmen seiner österreichischen Interessen "dem Reich ein guter Kaiser gewesen" ist, waren weder Beschäftigungstherapien noch ein "Griff nach dem Reichskammergericht" (Press), sondern entsprangen echtem und dann enttäuschtem Amtsengagement. Die Vorurteile gegen den Reichshofrat aber entbehren jeder Grundlage: Er war weder konfessionell einseitig noch im Arbeitsrückstand, ja seine Effektivität läßt sich mit der heutiger Gerichte vergleichen. Er erweist sich für Aretin als ein "stabilisierendes Element des Reiches". Die höchste Gerichtsbarkeit des Reiches hat bis zu seiner Auflösung seine Arbeit getan und war so angesehen, daß durch den Reichsdeputationshauptschluß nicht gedeckte Übergriffe nach einem Spruch des Reichshofrates von den Fürsten sofort rückgängig gemacht wurden. Wer immer die fehlende "Exekutive" für die Reichsgerichtsbarkeit beklagt, bliebe hier hinzuzufügen, sollte sich fragen, welche Exekutive heute dem Bundesverfassungsgericht zur Verfügung stände, wenn eine Landesregierung ein Urteil nicht umsetzte.

Die Reichskirchenpolitik um Febronianismus, Reichsepiskopalismus und Nuntiaturstreit und die in der Göttinger Schule kulminierende Reichspublizistik behandelt Aretin ungewöhnlicherweise nebeneinander, und zwar wegen einer eigentümlichen Gemeinsamkeit: Beide Seiten publizierten ungeheuer viel und näherten sich dabei gegenüber dem kanonischen Recht oder einer normativen Rechtsauffassung mit wachsender Sympathie immer mehr der bestehenden Reichsverfassung an. Dahinter steht ein Paradox, auf das Aretin, schon gestützt ganz neue Studien von Wolfgang Burgdorf zur anwachsenden Reichspublizistik hinweist: "Wüßte man nichts von der politischen Geschichte des Reiches, müßte man annehmen, die Zeit zwischen dem Hubertusburger Frieden und dem Ausbruch der Revolution wäre eine Phase der Konsolidierung der Reichsverfassung gewesen, wie sie das Reich nach 1648 nicht erlebt hatte." Dieser Gegensatz zwischen politischer Macht und publiziertem Recht wurde immer größer, so daß am Ende die intellektuelle Elite das Lob des Reiches sang, während es die Politiker gerade auflösten.

Entsprechend fällt Aretins Urteil über die Personen aus, die an den Höfen beider deutscher Großmächte seit 1793 das Reich schon aufgegeben hatten und vor allem in Gestalt des Ministeriums des Kaisers eine "absolut unfähige und unverantwortliche Politik" führten. Die Auflösung des Reiches in den wohlbekannten Schritten seit dem Frieden von Lunéville und dem Reichsdeputationshauptschluß hat natürlich auch von Aretin namhaft gemachte strukturelle Gründe, aber er vergißt den persönlichen Faktor in der Geschichte nie: "Die Reichspolitik eines Kaiser Franz und seiner Minister hätte kein Staat unbeschädigt überlebt." Die Schärfe solcher Urteile hängt mit den in der Tat unwürdig fintisierenden und die Reichsstände hintergehenden Formen dieses Endes zusammen.

Das Werk ist abgeschlossen - ist es nun die gesuchte große Reichsgeschichte?

Die Frage ist uneingeschränkt zu bejahen, sie ist es - mit allen Ecken und Kanten, Widersprüchlichkeiten, Einseitigkeiten und offenbleibenden Wünschen, die gute Geschichtsschreibung von langweiliger unterscheidet. Das Reich mit seinen Repräsentanten, Institutionen und Interessen steht wirklich im Zentrum. Und das Experiment, es zum Helden einer Geschichtserzählung zu machen, funktioniert: Das Reich kann als historisches Subjekt auftreten wie jedes andere Land, und der narrative Sog ist, wenn man sich etwas eingelesen hat, sogar sehr stark. Dem Rezensenten, der mit dem Blick auf den Drucktermin das eine oder andere erst einmal überschlagen wollte, ist das jedenfalls nicht gelungen: Man will wissen, wie es weitergeht, selbst da, wo man es schon weiß.

Des Reichshistorikers Kunst trägt dazu natürlich viel bei: Die Erzählsprache ist einfach und knüpft gleichwohl abstrahierende Beziehungen. Nicht zu vergessen die Eigentümlichkeit Aretinscher Geschichtsschreibung, die Institutionen und Höfe behandelt, aber historische Personen auftreten läßt, die danach beurteilt werden, wie gut sie ihre Pflicht tun - und das in sehr freimütigen Worten. Daß die Urteile bei denselben Personen verschieden ausfallen können, macht gar nichts, so verschieden können Menschen sich auch in der Geschichte verhalten. Das kühne Experiment ist voll gelungen: Wir haben eine Reichsgeschichte und sogar eine lesbare.

Ist es nun genug des Reiches? Neue Fragen stehen vor der Tür, und einige klopfen in den beiden Werken am Ende schon an. Vor lauter Untergang sind oft die Kontinuitäten zu Rheinbund, Deutschem Bund und vielleicht auch zur föderalen Länderordnung der Bundesrepublik Deutschland unterschätzt worden. Bei aller Andersartigkeit der altständischen Gesellschaft bleiben Anfänge einer breiteren Partizipation an politischen Entscheidungen, Konfliktregelungstechniken und die defensive Friedensfähigkeit noch systematisch zu analysieren. Mit dem Begriff "Zeremoniell als politisches Verfahren" hat soeben Barbara Stolberg-Rilinger dem Reichstag ganz neue Beurteilungskriterien eröffnet. Und der riesige, so eigentümlich neben der Politik stehende Berg von Reichspublizistik verlangt nach einer kommunikationsgeschichtlichen Analyse. Was das Reich war, wissen wir nun. Aber die Frage zu stellen, was es damit auf sich hatte, damit können wir jetzt erst richtig anfangen. Ein Reichsabschied ist nicht zu erwarten.

Volker Press: "Das Alte Reich". Ausgewählte Aufsätze. Hrsg. v. Johannes Kunisch. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 1997. X, 688 S., br., 134,- DM.

Karl Otmar von Aretin: "Das Alte Reich 1648 - 1806". Band 3: Das Reich und der österreichisch-preußische Dualismus (1745- 1806). Verlag Klett-Cotta, Stuttgart 1997. 657 S., geb., 128,- DM.

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