Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) aus dem Jahr 2004 erfolgte ein Systemwechsel in der Besteuerung von Alterseinkünften. Angemahnt vom Bundesverfassungsgericht wurde die steuerliche Behandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) der Behandlung von Beamtenpensionen angeglichen. Ziel der gesetzlichen Neugestaltung ist daneben auch die Stärkung der privaten- und betrieblichen Altersvorsorge. Nach einem unglaublich langem Übergangszeitraum ist im Jahr 2040 die vollständige nachgelagerte Besteuerung von Renten aus der GRV erreicht. Das Versorgungsniveau im Alter wird weiter sinken! Ob die Anreize zur privaten und betrieblichen Vorsorge durch das AltEinkG ausreichen werden ist ungewiss. Eines ist sicher, die Rente ist nicht sicher und deshalb ist eigene Vorsorge unbedingt erforderlich.