Am 27. September 2001 haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit der Verordnung Nr. 2157/2001 auf das Grundgerüst für die Einführung der Societas Europaea (SE) geeinigt. Damit wird es in Zukunft auch in Deutschland möglich sein, eine monistisch strukturierte Führungsorganisation zu wählen. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage der Ausgestaltung der Unternehmensführung und Überwachung einer solchen SE. Dabei wird untersucht, ob und inwieweit für diese Frage auf die Erfahrungen der Vereinigten Staaten zurückgegriffen werden kann, in denen das monistische System vorherrscht. Dies erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der in den Vereinigten Staaten aufgrund des ENRON-Skandals in Gang gesetzten Corporate Governance-Diskussion, die auch in Deutschland immer größere Bedeutung gewinnt, was sich nicht zuletzt im Deutschen Corporate Governance Kodex widerspiegelt.