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Der Bedeutungsgehalt von regulierungsbezogenen Erklärungen des Versicherers bereitet in der Praxis häufig Probleme und führt zu Streit, wenn der Versicherer die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen seiner Eintrittspflicht nachträglich verneint und Leistungen deshalb verweigert. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, wie und mit welchen Folgen für die Vertragsparteien Regulierungserklärungen des Versicherers rechtlich einzuordnen sind. Im Fokus stehen dabei nicht nur die verschiedenen Ausprägungen des zivilrechtlichen Anerkenntnisses, sondern auch die in der…mehr

Produktbeschreibung
Der Bedeutungsgehalt von regulierungsbezogenen Erklärungen des Versicherers bereitet in der Praxis häufig Probleme und führt zu Streit, wenn der Versicherer die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen seiner Eintrittspflicht nachträglich verneint und Leistungen deshalb verweigert. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, wie und mit welchen Folgen für die Vertragsparteien Regulierungserklärungen des Versicherers rechtlich einzuordnen sind. Im Fokus stehen dabei nicht nur die verschiedenen Ausprägungen des zivilrechtlichen Anerkenntnisses, sondern auch die in der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung speziell normierten Anerkenntnisse der §§ 173, 187 VVG. Durch eine sorgfältige und kritische Auswertung der bisher erfolgten Judikatur gelingt es, Lösungsansätze zur Rechtsnatur der im VVG geregelten Anerkenntnisse zu formulieren und Leitlinien zur Auslegung typischer Regulierungserklärungen in sonstigen Versicherungsarten zu entwickeln.
Autorenporträt
Katharina Maria Roderus studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und legte die Erste Juristische Staatsprüfung im Januar 2021 ab. Im Anschluss arbeitete sie promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und deutsches, internationales und vergleichendes Zivilverfahrensrecht bei ihrem Doktorvater Professor Dr. Wolfgang Hau. Das der Arbeit zugrundeliegende Promotionsprojekt wurde mit mündlicher Prüfung im April 2024 abgeschlossen. Seit Oktober 2024 ist Katharina Roderus als Rechtsreferendarin am Landgericht Traunstein tätig.