Eine Person, die an einer psychisch manifesten Störung leidet, braucht durchschnittlich sieben Jahre bis sie sich überwindet psychotherapeutische Hilfe aufzusuchen und in Anspruch zu nehmen. In Abhängigkeit von der langen Störungsdauer erhöht sich das Risiko für die Entwicklung einer chronischen Störung und die Erfolgsaussichten einer psychotherapeutischen Behandlung verringern sich. Von Seiten der Ratsuchenden, wie auch von Seiten der Therapeuten, scheint daher das Interesse an einem verkürzten Entscheidungsprozess im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Psychotherapie zu bestehen. Es wird untersucht, ob die Verständigung zwischen Therapeut und Ratsuchendem bezüglich des expliziten Anliegens Indikatoren beinhaltet, die eine Vorhersage über die Entscheidung bezüglich des tatsächlichen Beginns einer Psychotherapie erlauben. Die Verständigung zwischen Therapeut und Ratsuchendem über das explizite Anliegen scheint keine Vorhersage über die Therapieaktzeptanz zu erlauben.
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