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Die Ausgestaltung des Annahmeverfahrens für Verfassungsbeschwerden muss die Gewährung effektiven Grundrechtsschutzes einerseits und die begrenzten Entscheidungskapazitäten des Verfassungsgerichts andererseits in Einklang bringen. In der vorliegenden Arbeit wird aufgezeigt, welche materiellen und prozessualen Regelungen beim Bundesverfassungsgericht und beim US Supreme Court den Zugang zur Verfassungsgerichtsbarkeit steuern. Unter Berücksichtigung eines prozeduralen Überprüfungsansatzes und demokratietheoretischer Erwägungen wird anschließend das Modell eines deliberativen Annahmeverfahrens…mehr

Produktbeschreibung
Die Ausgestaltung des Annahmeverfahrens für Verfassungsbeschwerden muss die Gewährung effektiven Grundrechtsschutzes einerseits und die begrenzten Entscheidungskapazitäten des Verfassungsgerichts andererseits in Einklang bringen. In der vorliegenden Arbeit wird aufgezeigt, welche materiellen und prozessualen Regelungen beim Bundesverfassungsgericht und beim US Supreme Court den Zugang zur Verfassungsgerichtsbarkeit steuern. Unter Berücksichtigung eines prozeduralen Überprüfungsansatzes und demokratietheoretischer Erwägungen wird anschließend das Modell eines deliberativen Annahmeverfahrens entwickelt, das die verfassungsgerichtlichen Ressourcen bestmöglich nutzt. Wesentliche Elemente des Verfahrens sind insbesondere die Zuständigkeit des Senats, die Annahme nach Ermessen anhand der verfassungsrechtlichen Relevanz, die Möglichkeit zur Veröffentlichung von Sondervoten sowie besondere Anforderungen an die Formulierung des Beschwerdeantrags nach dem Vorbild der Questions Presented imWrit of Certiorari-Verfahren des US Supreme Court.
Autorenporträt
Jinhan Kim studierte von 1986 bis 1992 Rechtswissenschaft an der Korea Universität in Seoul und absolvierte anschließend die praktische Juristenausbildung. Von 2001 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am koreanischen Verfassungsgericht tätig. 2006 absolvierte er ein LL.M.-Programm für internationale Menschenrechte an der University of Notre Dame Law School in den USA. Von 2012 bis 2015 lehrte er als Assistenzprofessor Verfassungsrecht an der Inha Law School in Südkorea. 2013 wurde er mit einer verfassungsrechtlichen Arbeit an der Korea Universität promoviert. Von 2016 bis 2021 war er Gastwissenschaftler an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 2023 ist er als freier Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei Hankyul in Seoul tätig.