Ein Deckungskonzept in der Haftpflichtversicherung zur zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes Herausgegeben:Armbrüster, Christian; Baumann, Horst; Gründl, Helmut
Ein Deckungskonzept in der Haftpflichtversicherung zur zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes Herausgegeben:Armbrüster, Christian; Baumann, Horst; Gründl, Helmut
Eine Möglichkeit der zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes stellt in der Haftpflichtversicherung die Anknüpfung an die Anspruchserhebung dar. Diese aus dem angloamerikanischen Rechtskreis kommende Gestaltungsform spielt hierzulande insbesondere bei der D & O-Versicherung eine tragende Rolle. Das Anspruchserhebungsprinzip gewinnt in Deutschland aber auch bei der Gestaltung neuer Versicherungsprodukte zunehmend an Bedeutung. Leider sind viele Details und Grundsätze seiner Anwendung noch unklar. So ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt, ob nach deutschem Recht zur zeitlichen…mehr
Eine Möglichkeit der zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes stellt in der Haftpflichtversicherung die Anknüpfung an die Anspruchserhebung dar. Diese aus dem angloamerikanischen Rechtskreis kommende Gestaltungsform spielt hierzulande insbesondere bei der D & O-Versicherung eine tragende Rolle. Das Anspruchserhebungsprinzip gewinnt in Deutschland aber auch bei der Gestaltung neuer Versicherungsprodukte zunehmend an Bedeutung. Leider sind viele Details und Grundsätze seiner Anwendung noch unklar. So ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt, ob nach deutschem Recht zur zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes überhaupt auf das Anspruchserhebungsprinzip abgestellt werden kann. Ferner stellt sich die Frage, wie es zu gestalten ist, um mit den Bestimmungen des AGB-Rechtes nicht in Konflikt zu geraten. Die Arbeit von Tanja Schramm bietet eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der Frage, inwieweit das Anspruchserhebungsprinzip mit deutschem Recht vereinbar ist. Hierbei wird auf Einschränkungen durch zwingende oder halbzwingende Bestimmungen des VVG und auf Absicherung von AGG-Risiken eingegangen, Deckungskonzepte einer AGB-rechtlichen Prüfung unterzogen sowie zwischen dem "reinen" Anspruchserhebungsprinzip und seinen vielfältigen Modifikationen unterschieden.Außerdem wird die Anwendung bei neuen Haftpflichtversicherungsprodukten und als Alternative für Deckungskonzepte in der Berufshaftpflichtversicherung im Heilwesen oder für Rechtsanwälte dargestellt. Zusammenfassende Überlegungen zur Gestaltung einer Claims Made-Deckung und ein Vorschlag für ein ausgewogenes Deckungskonzept auf Anspruchserhebungsbasis runden die Arbeit ab.
Prof. Dr. Christian Armbrüster Der Autor (Jahrgang 1964) legte nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Genf 1988 das Erste Staatsexamen in Mainz ab; das Zweite Staatsexamen folgte in Berlin 1991. Die anschließende, von Jürgen Prölss betreute privatversicherungsrechtliche Promotion an der Freien Universität Berlin ist dem Thema "Der Schutz von Haftpflichtinteressen in der Sachversicherung" (Duncker & Humblot Verlag, 1994) gewidmet. In seiner Habilitationsschrift befasst der Autor sich mit dem Gesellschaftsrecht ("Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften", Carl Heymanns Verlag, 2001). Diese Arbeit wurde mit dem Helmut Schippel-Preis ausgezeichnet. Sein akademischer Werdegang führte den Autor im Jahr 2000 zunächst auf den Lehrstuhl für Privatrecht I an der damals neu gegründeten Bucerius Law School in Hamburg. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht an der Freien Universität Berlin. Die Forschungsschwerpunkte betreffen neben dem Privatversicherungsrecht das Bürgerliche Recht (insbesondere Allgemeiner Teil des BGB und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie das Gesellschaftsrecht, ferner das Internationale Privatrecht sowie das Kulturgüterschutzrecht. Im Privatversicherungsrecht ist der Autor unter anderem am Standardkommentar zum VVG von Prölss/Martin, am Münchener Kommentar zum VVG sowie am Versicherungsrechts-Handbuch und dem Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts beteiligt; hinzu kommen zahlreiche Aufsätze. Sein aktuelles Schriftenverzeichnis ist im Internet abrufbar unter Von 2007 bis 2013 nahm er ein zweites Hauptamt als Richter am Kammergericht wahr, wo er dem II. Zivilsenat mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht angehört. Als Sachverständiger hat er verschiedentlich Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Ausschüssen des Deutschen Bundestages (Rechtsausschuss; Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; A
usschuss für Gesundheit) ausgearbeitet. Der Autor ist unter anderem Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn, des Versicherungswissenschaftlichen Netzwerks Berlin, des Beirats der Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens mbH, des Beirats der ARGE Versicherungsrecht im Deutschen AnwaltVerein, des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, des Beirats der Juristischen Gesellschaft zu Berlin sowie des Beirats des Italienzentrums der Freien Universität Berlin. Er ist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes.
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