Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, AKAD-Fachhochschule Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Rat der europäischen Union hat auf der Grundlage von Art. 13 des EG-Vertrages eine Reihe von Gleichbehandlungsrichtlinien erlassen , die das deutsche Arbeitsrecht in dieser Form bislang nicht kannte.Innerhalb des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien der letzten Legislaturperiode wurde vereinbart, dass diese EU-Richtlinien anhand eines Antidiskriminierungsgesetzes, umgesetzt werden, das eine "sinnvolle und anwendungsfreundliche Lösung für die betriebliche Praxis" ermöglichen soll.Für Deutschland besteht dringender Handlungsbedarf, da die Umsetzungsfrist der drei für das deutsche Arbeitsrecht relevanten Richtlinien bereits verstrichen ist.Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, das Antidiskriminierungsgesetz und deren Auswirkungen auf die Personalarbeit darzustellen.Zu diesem Zweck wird zunächst auf die Begrifflichkeiten des Antidiskriminierungsgesetz und der Personalarbeit eingegangen, um eine Verstehensgrundlage zu schaffen. Daran anschließend werden die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes auf die Personalarbeit näher erläutert.Abschließen wird Kritik am vorliegenden Gesetzesentwurf geäußert und auf dessen volkswirtschaftliche Folgen hingewiesen.
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