Juristische Ansichten und Ergebnisse müssen begründet werden. Dies gilt auch für die allgemein vertretene These, das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers erlösche nicht mit der Rücktrittsmöglichkeit des Verkäufers, sondern erst mit der Rücktrittsausübung. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Standpunkt findet weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum statt.Diese Abhandlung möchte den juristischen Diskurs anregen. Sie verdeutlicht die Struktur des Anwartschaftsrechts des Vorbehaltskäufers, beweist, dass die genannte These nicht mit der herrschenden Definition des Anwartschaftsrechts vereinbar ist, und entwickelt eine juristische Konstruktion, mit der die Gerichte das durchaus angemessene Ergebnis der herrschenden These methodisch begründen können.