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Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (Mannheim), Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit ist die Darstellung und Diskussion der deutschen Gesetzesgrundlage inklusive der aktuellen Änderung. Im folgenden Text werden vorab der Begriff der Zeitarbeit, Motive wie auch Kritik über die Nutzung der Zeitarbeit sowie vorhandene Regularien der Zeitarbeit, inklusive der Auswirkungen der neuen Gesetzesreform 2017, erläutert. Im…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (Mannheim), Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit ist die Darstellung und Diskussion der deutschen Gesetzesgrundlage inklusive der aktuellen Änderung. Im folgenden Text werden vorab der Begriff der Zeitarbeit, Motive wie auch Kritik über die Nutzung der Zeitarbeit sowie vorhandene Regularien der Zeitarbeit, inklusive der Auswirkungen der neuen Gesetzesreform 2017, erläutert. Im Anschluss daran wird im Rahmen eines kurzen Blickes über den Tellerrand auf die Arbeitnehmerüberlassung bei unseren Nachbarn in Frankreich eingegangen. Frankreich gilt innerhalb Europa als eines der Länder mit den schärfsten Regularien. Die Frage ob sich Deutschland am französischen System, insbesondere in Bezug auf den Unsicherheitszuschlag, am Nachbarn orientieren sollte, wird oft gestellt. Um eine Idee davon zu bekommen, wie Arbeitnehmerüberlassung sonst geregelt werden kann, wird danach noch ein Kurzüberblick über die Systematiken der Länder England, Niederlande und der Schweiz gegeben. Diese Länder wurden auf Grund Ihrer Nähe zu Deutschland und Ihren jeweiligen Besonderheiten ausgewählt. In Großbritannien gab es lange kaum Regulierungen der Überlassungsbranche, was sich erst durch EU-Regularien änderte. In den Niederlanden besteht ein Phasenmodell, was Vorteile für diejenigen Leiharbeitnehmer birgt, die sich lange in Arbeitnehmerüberlassung beschäftigen lassen. Als Nachbar, der nicht der EU angehört, wird die Schweiz betrachtet. Hier gelten für Leiharbeitnehmer besonders kurze Kündigungsfristen. Ziel dieser Arbeit ist es die Folgen der AÜG-Reform aufzuzeigen und insbesondere im Vergleich zu den Regularien der Nachbarländerländer auf mögliche Schwächen und Potenziale der deutschen Gesetzesgrundlage für die Arbeitnehmerüberlassung hinzuweisen.
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