Urheberrechtlich geschützte Werke entstehen auch an wissenschaftlichen Institutionen. Dies geschieht maßgeblich durch deren Beschäftigte. Allerdings besteht schon in der Hierarchie ein Unterschied zu außerwissenschaftlichen Institutionen. Darüber hinaus sind eine teilweise freie Ausgestaltung der Beschäftigtenverhältnisse und die verfassungsrechtliche garantierte Wissenschaftsfreiheit prägend. Mittlerweile streben wissenschaftliche Institutionen auch nach der Verwertung solcher Leistungen oder wollen anderweitig Einfluss auf die Publikation nehmen. Daher ist die arbeitnehmerurheberrechtliche Frage, ob es ein Pflichtwerk oder ein freies Werk ist, von besonderer Relevanz. Diese Problematik kann sich indes noch verstärken, wenn mehrere Personen an der Werkschaffung beteiligt sind. Die dabei entstehende komplexe Konfliktsituation wird zunächst ausführlich im deutschen Recht untersucht und nachfolgend wird ein kurzer rechtsvergleichender Blick in das U.S.-amerikanische Recht geworfen.