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Die voranschreitende Internationalisierung und Globalisierung sowie die Einführung des europäischen Binnenmarktes zwingen die deutschen Unternehmen zunehmend zu einer grenzüberschreitenden Ausrichtung. Die Umsetzung erfordert von den Arbeitnehmern ein enormes Maß an Flexibilität und Mobilität, da mit der Internationalisierung auch die Anzahl grenzüberschreitender Einsätze gestiegen ist. Die häufigste Erscheinungsform des auswärtigen Einsatzes stellt hierbei die Dienstreise dar. Trotz dieser Tatsache, ist die Dienstreise weder ausdrücklich gesetzlich geregelt, noch fand bislang eine wirkliche…mehr

Produktbeschreibung
Die voranschreitende Internationalisierung und Globalisierung sowie die Einführung des europäischen Binnenmarktes zwingen die deutschen Unternehmen zunehmend zu einer grenzüberschreitenden Ausrichtung. Die Umsetzung erfordert von den Arbeitnehmern ein enormes Maß an Flexibilität und Mobilität, da mit der Internationalisierung auch die Anzahl grenzüberschreitender Einsätze gestiegen ist. Die häufigste Erscheinungsform des auswärtigen Einsatzes stellt hierbei die Dienstreise dar. Trotz dieser Tatsache, ist die Dienstreise weder ausdrücklich gesetzlich geregelt, noch fand bislang eine wirkliche Auseinandersetzung mit der Thematik im Schrifttum statt. Das praxisrelevante Erscheinungsbild der Dienstreise wird in der Literatur allenfalls in Randbereichen behandelt. Dies führt dazu, dass in der Praxis erhebliche Probleme im rechtlichen Umgang mit einer Dienstreise bestehen, wobei gerade die Auslandsdienstreise, also die Dienstreise eines Arbeitnehmers aus Deutschland heraus ins Ausland, große Probleme aufwirft und daher arbeitsrechtlich besonders regelungsbedürftig erscheint. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit diesen arbeitsrechtlichen Problemen einer Auslandsdienstreise und behandelt insbesondere die Frage, inwiefern Dienstreisezeiten als Arbeitszeiten i.S.d. ArbZG einzuordnen sind und wie solche Dienstreisezeiten zu vergüten sind.
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Autorenporträt
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier von 2004 bis 2009 inklusive der der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung Französisch von 2004 bis 2006. Anschließend Referendariat im Bezirk des OLG Zweibrücken mit Stationen bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt und der Daimler AG in Germersheim. Von 2011 bis 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) in Trier und Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter. Seit Januar 2014 Rechtsanwalt im Frankfurter Büro bei CMS Hasche Sigle.