Die voranschreitende Internationalisierung und Globalisierung sowie die Einführung des europäischen Binnenmarktes zwingen die deutschen Unternehmen zunehmend zu einer grenzüberschreitenden Ausrichtung. Die Umsetzung erfordert von den Arbeitnehmern ein enormes Maß an Flexibilität und Mobilität, da mit der Internationalisierung auch die Anzahl grenzüberschreitender Einsätze gestiegen ist. Die häufigste Erscheinungsform des auswärtigen Einsatzes stellt hierbei die Dienstreise dar. Trotz dieser Tatsache, ist die Dienstreise weder ausdrücklich gesetzlich geregelt, noch fand bislang eine wirkliche Auseinandersetzung mit der Thematik im Schrifttum statt. Das praxisrelevante Erscheinungsbild der Dienstreise wird in der Literatur allenfalls in Randbereichen behandelt. Dies führt dazu, dass in der Praxis erhebliche Probleme im rechtlichen Umgang mit einer Dienstreise bestehen, wobei gerade die Auslandsdienstreise, also die Dienstreise eines Arbeitnehmers aus Deutschland heraus ins Ausland, große Probleme aufwirft und daher arbeitsrechtlich besonders regelungsbedürftig erscheint. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit diesen arbeitsrechtlichen Problemen einer Auslandsdienstreise und behandelt insbesondere die Frage, inwiefern Dienstreisezeiten als Arbeitszeiten i.S.d. ArbZG einzuordnen sind und wie solche Dienstreisezeiten zu vergüten sind.
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