Die gesellschaftliche und rechtliche Sonderstellung des Fußballsports mit seiner autonomen Vereins- und Verbandsgewalt ist lange akzeptiert worden. Aufgrund seiner Professionalisierung und Kommerzialisierung ist der Fußballsport jedoch als eigenständiger Wirtschaftszweig in den letzten Jahren mehr und mehr in den Blickwinkel der Arbeitsgerichtsbarkeit geraten. Beschränkungen, resultierend aus der Monopolstellung des DFB und seiner in den Statuten verankerten Eingriffsmöglichkeiten in die Rechte der im Fußballsport Tätigen, werden nicht mehr als historisch gewachsen hingenommen. Dies gilt auch für das Arbeitsverhältnis des Fußballtrainers, welches zudem aufgrund der Erfolgsbezogenheit der Arbeitsleistung in Abgrenzung zu einem »typischen« Arbeitsverhältnis wesentliche Besonderheiten aufweist. Dies ist verbunden mit einer ausgeprägten Bereitschaft in der sportlichen Praxis, das Arbeitsrecht wie auch den Arbeitnehmerschutz möglichst weitgehend auszuklammern. Neben den grundsätzlichen Fragen, welche Rechte und Pflichten den Parteien des Trainervertrags aus diesem spezifischen Arbeitsverhältnis erwachsen und wie seine Beendigung herbeigeführt werden kann - berüchtigt sind hier der sog. Verschleißtatbestand oder die Kündigung wegen Erfolglosigkeit -, wirft insbesondere das durch das Zusammenspiel von Lizenz- und Arbeitsvertrag geprägte Dreiecksverhältnis zwischen Trainer, Verein und DFB vielfältige arbeitsrechtliche Fragen auf.