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Verfassungsrechtliche Entscheidungsbegründungen - Rahmenbedingungen, Anforderungen und Auswirkungen
Das "Argument der letzten Instanz" - hier verstanden als Begründung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen - ist essenziell: Es unterliegt keiner weiteren instanzenförmigen Kontrolle, soll die Entscheidung nach außen legitimieren, Transparenz schaffen und die juristische Qualität des Verfassungsgerichts unter Beweis stellen.
Nach einer verfassungstheoretischen Betrachtung der verschiedenen Zwecke der verfassungsgerichtlichen Entscheidungsbegründungen untersucht die Monografie die
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Produktbeschreibung
Verfassungsrechtliche Entscheidungsbegründungen - Rahmenbedingungen, Anforderungen und Auswirkungen

Das "Argument der letzten Instanz" - hier verstanden als Begründung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen - ist essenziell: Es unterliegt keiner weiteren instanzenförmigen Kontrolle, soll die Entscheidung nach außen legitimieren, Transparenz schaffen und die juristische Qualität des Verfassungsgerichts unter Beweis stellen.

Nach einer verfassungstheoretischen Betrachtung der verschiedenen Zwecke der verfassungsgerichtlichen Entscheidungsbegründungen untersucht die Monografie die positivrechtlichen Rahmenbedingungen, denen der österreichische Verfassungsgerichtshof bei der Formulierung seiner Entscheidungsbegründungen unterliegt. Ebenfalls werden am Beispiel der Asyljudikatur die einschlägigen Anforderungen beleuchtet, die er selbst an andere Gerichte richtet. Ein umfangreicher Abschnitt widmet sich der empirischen Analyse von Aufbau, Umfang, Sprache, Stil und strategischer Argumentationsführung des Verfassungsgerichtshofs über das vergangene Jahrhundert. Abschließend werden die rechtliche Bindungswirkung, aber auch sonstige Auswirkungen der Entscheidungsbegründungen auf Politik, Staat, Wissenschaft und Gesellschaft diskutiert.

Autorenporträt
Anna Gamper ist Universitätsprofessorin am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre sowie Mitglied des Senats der Universität Innsbruck. Sie ist Mitglied des Kuratoriums des Hans-Kelsen-Instituts, zahlreicher in- und ausländischer wissenschaftlicher Vereinigungen und Ersatzrichterin am Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein. Ihre Forschungsinteressen liegen im österreichischen und vergleichenden Verfassungsrecht, der Föderalismusforschung und dem Universitätsrecht.