68,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Die Frage, welches Recht auf einen elektronischen Vertrag mit einem Element der Fremdheit anwendbar ist, wird durch das Gesetz Nr. 045-2009/AN zur Regelung elektronischer Dienstleistungen und Transaktionen in Burkina Faso und die Zusatzvereinbarung A/SA.2/01/10 vom 16. Februar 2010 über elektronische Transaktionen im ECOWAS-Raum nur teilweise beantwortet. Während Artikel 4 Absatz 2 des ersten und Artikel 7 Absatz 2 des zweiten Artikels den Parteien ausdrücklich die Freiheit zugestehen, das auf ihren Vertrag anwendbare Recht zu wählen, sind die Dinge in Bezug auf das anwendbare Recht ohne diese…mehr

Produktbeschreibung
Die Frage, welches Recht auf einen elektronischen Vertrag mit einem Element der Fremdheit anwendbar ist, wird durch das Gesetz Nr. 045-2009/AN zur Regelung elektronischer Dienstleistungen und Transaktionen in Burkina Faso und die Zusatzvereinbarung A/SA.2/01/10 vom 16. Februar 2010 über elektronische Transaktionen im ECOWAS-Raum nur teilweise beantwortet. Während Artikel 4 Absatz 2 des ersten und Artikel 7 Absatz 2 des zweiten Artikels den Parteien ausdrücklich die Freiheit zugestehen, das auf ihren Vertrag anwendbare Recht zu wählen, sind die Dinge in Bezug auf das anwendbare Recht ohne diese subjektive Anknüpfung weniger präzise. In Bezug auf diesen anderen Aspekt der Frage unterscheidet die Zusatzakte zwischen B2B- und B2C-Verträgen und sieht nur für letztere (ausdrücklich) eine (relativ schützende) subsidiäre Anknüpfungsregel vor.
Autorenporträt
The author is currently conducting a doctoral research on personal data law in the ECOWAS region at the Thomas SANKARA University in Burkina Faso.He benefits in the framework of this research from a mobility stay at the Center of Private Law of the University Saint-Louis-Brussels on financing of the ARES.