Die Arbeit beinhaltet die Ermittlung des auf internationale Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen anwendbaren Rechts nach Art. 25 EuGVVO und den Vorschriften des New Yorker UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958. Nacheinander wird zunächst das auf internationale Gerichtsstandsvereinbarungen und anschließend das auf internationale Schiedsvereinbarungen anwendbare Recht ermittelt und so bestehende Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet. Für ermittelte Schwierigkeiten de lege lata werden anschließend konkrete Änderungsvorschläge de lege ferenda gemacht.
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