Der Erwerb berufspraktischer Qualifikationen ist als Voraussetzung für den Eintritt in den Arbeitsmarkt nicht mehr wegzudenken. Abgesehen vom klassischen Lehrverhältnis dienen vor allem Praktika, Volontariate und vermehrt auch sogenannte Traineeships der Vorbereitung auf die Arbeitswelt. Aus vertragsrechtlicher Sicht können ausbildungsbezogene Beschäftigungen als (befristete) Arbeitsverhältnisse oder als "Ausbildungsverhältnisse" ausgestaltet sein. Die Unterscheidung ist zentral, da arbeitsrechtliche Bestimmungen auf Ausbildungsverhältnisse bis auf wenige Ausnahmen nicht zur Anwendung gelangen. Der arbeitsrechtliche Schutz fällt daher im Vergleich zu Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgebildet werden, minimal aus. Da sich Arbeits- und Ausbildungsverhältnis in der tatsächlichen Ausgestaltung aber stark ähneln können, bereitet die richtige vertragsrechtliche Zuordnung in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten; nicht zuletzt auf Grund der bislang unklaren Wesensmerkmale des Ausbildungsverhältnisses. Im vorliegenden Buch wurde das Ausbildungsverhältnis einer Definition zugeführt, die analoge Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Bestimmungen geprüft und die sozialrechtliche Absicherung untersucht. Ein umfassender Anhang bietet einen Überblick über die bisher ergangene Rechtsprechung zur Thematik.