Zur Regelung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren ist in den Mitgliedsstaaten der EU - mit Ausnahme Dänemarks - am 31.5.2002 die Europäische Insolvenzverordnung (EulnsVO) in Kraft getreten. Das autonome internationale Insolvenzrecht gilt für drittstaatliche Insolvenzen, die nicht in den Anwendungsbereich der EulnsVO fallen. Im Anschluss an den Erlass der EulnsVO hat der spanische Gesetzgeber in dem am 1.9.2004 in Kraft getretenen Konkursgesetz (Ley Concursal 22/2003) erstmals auch Regelungen für grenzüberschreitende Insolvenzen kodifiziert. Das spanische internationale Insolvenzrecht hat sich in den letzten Jahren bedeutend weiterentwickelt. Im Wege eines Rechtsvergleichs wird dargestellt, dass das Vorbild der EulnsVO bereits zu vielen Übereinstimmungen im internationalen Insolvenzrecht beider Staaten geführt hat. Ziel der Analyse ist es, aufzuzeigen, bei welchen Regelungen noch Annäherungsbedarf besteht, um eine einheitliche Behandlung von Insolvenzverfahren gegenüber Drittstaaten zu fördern.
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