Das Institut der Verdachtskündigung wird trotz früher Anerkennung in Rechtsprechung und Literatur seit jeher kritisch betrachtet. Die Arbeit setzt sich mit der Entwicklung der Verdachtskündigung im Spiegel der Rechtsprechung vor allem des BAG auseinander, stellt den dort entwickelten Grundsätzen die reichhaltig und nachdrücklich geäußerte Kritik gegenüber und entwickelt einen eigenen rechtlichen Ansatz zur Begründung dieses Rechtsinstituts. Neben der Zulässigkeit der Verdachtskündigung steht eine Auseinandersetzung mit zahlreichen Problemstellungen bei der Anwendung der Verdachtskündigung im Fokus der Untersuchungen. Einen dritten Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit den Gegenrechten eines unschuldigen Arbeitnehmers.