Ein eigenständiges Ministerium für die Belange der gewerblichen Wirtschaft zählt zu den jüngeren Einrichtungen in der bayerischen Staatsverwaltung. Nach längeren innenpolitischen Auseinandersetzungen errichtet in der Revolutionsphase1919, wurde das Handelsministerium 1928 als Abteilung erneuert – wie vor 1919 – dem Außenministerium zugeschlagen. 1933 erfolgte bald nach der NS-Machtübernahme seine Reorganisation im Rahmen eines Wirtsministeriums, das auch das Arbeits- und Landwirtschaftsressort umfasste. Diese Zäsuren markieren die Entwicklung einer Institution, die im Mittelpunkt zentraler wirtschafts- und staatspolitischer Richtungskämpfe stand. Vor dem Hintergrund eines allmählichen Übergangs vom Agrar- zum Industriestaat und tiefer ökonomischer Krisen trafen in der Frage nach Rang, Ausrichtung und Stellenwert des einschlägigen Ressorts unterschiedliche Positionen zum Wesen des Staates und zur wirtschaftlichen wie gesellschaftlichen Entwicklung des Landes aufeinander. Als wirtschaftspolitischem Akteur oblag dem Ministerium selbst die Gestaltung eines Aufgabenspektrums, das vom Außenhandel bis zur Zwangsbewirtschaftung reichte. Der Schwerpunkt bildete aber die Mittelstandspolitik. Die politische Ausgestaltung der diesbezüglichen Kompetenzen und deren Umsetzung in konkretes Verwaltungshandeln lag in den Händen der zuständigen Minister, Staatssekretäre und Beamten. Ihre Herkunft, ihr Werdegang und ihre (wirtschafts-)politische Prägung, sind daher wichtige Faktoren des Behördenprofils. Mit welcher Zielsetzung, mit welchen Mitteln und Ergebnissen die politische Spitze und die Ministerialbürokratie Handlungsspielräume genutzt haben, bildet nach der institutionellen Entwicklung und personenbezogenen Analysen den dritten Untersuchungsschwerpunkt dieser Studie. Sie leistet damit, auf breiter Quellenbasis erarbeitet, einen Beitrag zur modernen Verwaltungsgeschichte, sie liefert neue biographisch-prosopographische Aspekte zur politischen und administrativen Funktionselite und beleuchtet den staatlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Bayerns in der Weimarer Republik. Damit liegt eine umfassende Institutionsgeschichte vor wie bislang für noch keines der bayerischen Ministerien im 20. Jahrhundert.