Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte - Mittelalter, Frühe Neuzeit, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Universität Leipzig (Historisches Seminar Mittelalter), Veranstaltung: Die normannische Königsherrschaft in Sizilien (12.Jh.)., Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn Friedrich II. der ers te mo der ne Mensch auf dem Thro ne gewesen ist, so hat dessen Großvater Roger II. ohne Zweifel die Grundlagen dafür gelegt. Das spezifisch Moderne an der Herrschaftspraxis speist sich aus zwei Quellen. Auf der einen Seite die Herausbildung und Etablierung eines professionalisierten Beamtentums, welches nach Max Weber das Konstituens des modernen Staates darstellt. Auf der anderen Seite die Integration von orientalen und okzidentalen Traditionen innerhalb des Vielvölkerstaates Sizilien. In Zeiten, in welchen Globalgeschichte vermehrtes Interesse hervorruft, kann ein Blick auf die Art und Weise des Zusammenlebens ganz unterschiedlicher Ethnien während der Herrschaft Rogers II. zu instruktiven Einsichten führen. In der vorliegenden Arbeit wird die These vertreten, dass Roger II. die Verwaltung samt Rechtsprechung und Beamtentum aufgebaut hat, um seiner Herrschaft eine stabile Basis zu errichten. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der sizilische Herrscher ein besonderes Faible für Verwaltung hatte. Da dieses Erklärungsmoment entfällt, werden in einem ersten Schritt der machtpolitische Kontext und die Notwendigkeit der von Roger II eingesetzten Verwaltungsstellen aufgezeigt. Im Anschluss sind die Assisen von Ariano als rechtliche Grundlage der Verwaltung Thema. Dabei wird deutlich, wie eng Roger II die Beamten an das Königtum zu koppeln versucht als Gegenkraft zu den regionalen Adligen und damit potentiellen Rivalen. Der nächste Schritt wird darin bestehen, die Justiz- und Finanzverwaltung, sowie Kanzlei und curia regis unter Roger II zu betrachten. Diese Verwaltungseinheiten sind essentiell für die Herrschaft des Königs. Die Finanzverwaltung sorgt für die notwendigen Einnahmen. Insbesondere das stehende Heer ein Unikum im damaligen Europa verursachte beträchtliche Kosten, war jedoch unabkömmlich, um der immer noch prekären Lage des Landes einigermaßen Sicherung nach Innen und Außen zu gewähren. Die Justizverwaltung hingegen war notwendig, um der Vielheit der Völker und Kulturen samt deren verschiedenen (Rechts-)Traditionen einen juristischen Ordnungsrahmen zu geben und die Assisen umzusetzen, die ihrerseits das politische Chaos beenden sollten. Allen Ausführungen der Arbeit liegt implizit die Prämisse zu Grunde, dass Roger II. die Einheit des Landes unter seiner unumschränkten Herrschaft erreichen wollte.
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