Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 wurde das beschleunigte Verfahren in den §§ 417ff. StPO neu geregelt. Die Neuregelung soll eine vermehrte Anwendung dieser Verfahrensart erreichen und zur Justizentlastung beitragen. Sie wird in der Rechtslehre kontrovers diskutiert.
Die Arbeit stellt den Ablauf des beschleunigten Verfahrens vom Abschluß des Ermittlungsverfahrens bis hin zum erstinstanzlichen Urteil und zu möglichen Rechtsmitteln dar. Dabei wird jeweils der Bezug zum Regelverfahren hergestellt und untersucht, ob trotz der Verfahrensvereinfachungen noch ein rechtsstaatliches Strafverfahren gewährleistet ist. Nach einem geschichtlichen Rückblick werden die rechtlichen Voraussetzungen der Neuregelung erarbeitet. Die Auseinandersetzung mit den prozessualen Rahmenbedingungen bejaht die Verfassungsmäßigkeit des durch Gesetz vom 17.7.1997 neu in die Strafprozeßordnung eingefügten § 127b StPO. Auf die Prüfungskompetenzen des Gerichts und die Reaktionsmöglichkeiten auf einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens wird eingegangen. Es folgen eine Erörterung der Fälle einer notwendigen Verteidigung und eine Darstellung der Vorbereitung der Hauptverhandlung. Der Ablauf der Hauptverhandlung wird eingehend behandelt, insbesondere werden die Einschränkungen der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und die erleichterte Ablehnungsmöglichkeit von Beweisanträgen untersucht.
Die Arbeit ergibt, daß den dem beschleunigten Verfahren anhaftenden rechtsstaatlichen Bedenken durch eine restriktive Auslegung begegnet werden kann. Ein Bericht über Erfahrungen in der Praxis zeigt, daß die Erwartungen des Gesetzgebers trotz guter Ansätze noch nicht erfüllt werden.
Die Arbeit stellt den Ablauf des beschleunigten Verfahrens vom Abschluß des Ermittlungsverfahrens bis hin zum erstinstanzlichen Urteil und zu möglichen Rechtsmitteln dar. Dabei wird jeweils der Bezug zum Regelverfahren hergestellt und untersucht, ob trotz der Verfahrensvereinfachungen noch ein rechtsstaatliches Strafverfahren gewährleistet ist. Nach einem geschichtlichen Rückblick werden die rechtlichen Voraussetzungen der Neuregelung erarbeitet. Die Auseinandersetzung mit den prozessualen Rahmenbedingungen bejaht die Verfassungsmäßigkeit des durch Gesetz vom 17.7.1997 neu in die Strafprozeßordnung eingefügten § 127b StPO. Auf die Prüfungskompetenzen des Gerichts und die Reaktionsmöglichkeiten auf einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens wird eingegangen. Es folgen eine Erörterung der Fälle einer notwendigen Verteidigung und eine Darstellung der Vorbereitung der Hauptverhandlung. Der Ablauf der Hauptverhandlung wird eingehend behandelt, insbesondere werden die Einschränkungen der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und die erleichterte Ablehnungsmöglichkeit von Beweisanträgen untersucht.
Die Arbeit ergibt, daß den dem beschleunigten Verfahren anhaftenden rechtsstaatlichen Bedenken durch eine restriktive Auslegung begegnet werden kann. Ein Bericht über Erfahrungen in der Praxis zeigt, daß die Erwartungen des Gesetzgebers trotz guter Ansätze noch nicht erfüllt werden.