Diese Arbeit befasst sich mit dem beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung, das durch das Innenstadtentwicklungsgesetz mit
13a BauGB eingeführt wurde. Mit ihm sollte städtebaulichen Missständen ebenso begegnet werden wie demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen. Insofern wird versucht, die Effektivität des beschleunigten Verfahrens im Hinblick auf die mit ihm verfolgten Zwecke abzuschätzen. Grundlage dafür ist die ausführliche Beleuchtung und Konkretisierung der Anwendungsvoraussetzungen und Verfahrensbesonderheiten des beschleunigten Verfahrens, wodurch zur Klärung von diesbezüglichen Unsicherheiten und Zweifelsfällen beigetragen werden kann. Insbesondere wird auch auf die Vereinbarkeit des beschleunigten Verfahrens mit den europarechtlichen Vorgaben über die Durchführung einer Umweltprüfung eingegangen, woraus sich entscheidende Ansatzpunkte für die Auslegung von
13a BauGB und der für das beschleunigte Verfahren geltenden Planerhaltungsvorschriften ergeben. Im Ergebnis stuft die Verfasserin die Einführung des beschleunigten Verfahrens als richtigen Schritt zur Realisierung der mit ihm verfolgten Absichten ein, deckt jedoch auch diesbezügliche Defizite auf.
13a BauGB eingeführt wurde. Mit ihm sollte städtebaulichen Missständen ebenso begegnet werden wie demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen. Insofern wird versucht, die Effektivität des beschleunigten Verfahrens im Hinblick auf die mit ihm verfolgten Zwecke abzuschätzen. Grundlage dafür ist die ausführliche Beleuchtung und Konkretisierung der Anwendungsvoraussetzungen und Verfahrensbesonderheiten des beschleunigten Verfahrens, wodurch zur Klärung von diesbezüglichen Unsicherheiten und Zweifelsfällen beigetragen werden kann. Insbesondere wird auch auf die Vereinbarkeit des beschleunigten Verfahrens mit den europarechtlichen Vorgaben über die Durchführung einer Umweltprüfung eingegangen, woraus sich entscheidende Ansatzpunkte für die Auslegung von
13a BauGB und der für das beschleunigte Verfahren geltenden Planerhaltungsvorschriften ergeben. Im Ergebnis stuft die Verfasserin die Einführung des beschleunigten Verfahrens als richtigen Schritt zur Realisierung der mit ihm verfolgten Absichten ein, deckt jedoch auch diesbezügliche Defizite auf.