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Rechtsprechung und herrschende Lehre lehnen im Hinblick auf die Rechtsfolgen und die Behandlung fehlerhafter Personengesellschafterbeschlüsse eine Ausfüllung der durch das Fehlen gesetzlicher Regelungen entstehenden Lücke durch eine analoge Anwendbarkeit der in den 241 ff. AktG enthaltenen Grundsätze kategorisch ab. Die Untersuchung zeigt, daß dieser Standpunkt nicht haltbar ist. Tatsächlich richtet sich das Beschlußmängelrecht verbandsformübergreifend im wesentlichen nach einheitlichen Grundsätzen. Lediglich in einzelnen Punkten fordern verbandsformspezifische Besonderheiten im Hinblick auf…mehr

Produktbeschreibung
Rechtsprechung und herrschende Lehre lehnen im Hinblick auf die Rechtsfolgen und die Behandlung fehlerhafter Personengesellschafterbeschlüsse eine Ausfüllung der durch das Fehlen gesetzlicher Regelungen entstehenden Lücke durch eine analoge Anwendbarkeit der in den 241 ff. AktG enthaltenen Grundsätze kategorisch ab. Die Untersuchung zeigt, daß dieser Standpunkt nicht haltbar ist. Tatsächlich richtet sich das Beschlußmängelrecht verbandsformübergreifend im wesentlichen nach einheitlichen Grundsätzen. Lediglich in einzelnen Punkten fordern verbandsformspezifische Besonderheiten im Hinblick auf das unterschiedliche Bedürfnis nach Rechtssicherheit, die unterschiedliche Bedeutung und Tragweite der Beschlüsse für den Verband und den Rechtsverkehr und das unterschiedliche Schutzbedürfnis der Verbandsmitglieder eine abweichende Behandlung.
Autorenporträt
Die Autorin: Anne Schmitt studierte von 1985 bis 1991 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Nach einer fast dreijährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin ist sie nunmehr als Richterin tätig.