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Die Beschlussverwerfung gemäß § 349 II StPO ist die dominierende Entscheidungsform im aktuellen strafprozessualen Revisionsverfahren.Mit der ausufernden Anwendung dieser ursprünglich als Ausnahmeregelung konzipierten Vorschrift sind jedoch zahlreiche Probleme verbunden. Insbesondere die weite Auslegung des Begriffs der "offensichtlichenUnbegründetheit", der regelmäßig vorliegende Antrag derRevisionsstaatsanwaltschaft und die häufig begründungslos ergehenden Beschlüsse stehen in der Kritik. Auch über die Art und Weise der gerichtlichen Entscheidungsfindung im Beschlussverfahren bestehtkeine…mehr

Produktbeschreibung
Die Beschlussverwerfung gemäß § 349 II StPO ist die dominierende Entscheidungsform im aktuellen strafprozessualen Revisionsverfahren.Mit der ausufernden Anwendung dieser ursprünglich als Ausnahmeregelung konzipierten Vorschrift sind jedoch zahlreiche Probleme verbunden. Insbesondere die weite Auslegung des Begriffs der "offensichtlichenUnbegründetheit", der regelmäßig vorliegende Antrag derRevisionsstaatsanwaltschaft und die häufig begründungslos ergehenden Beschlüsse stehen in der Kritik. Auch über die Art und Weise der gerichtlichen Entscheidungsfindung im Beschlussverfahren bestehtkeine Einigkeit. Diese Arbeit zieht die Existenzberechtigung der §§ 349 ff. StPO generell in Zweifel und geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung im Interesse einer funktionsfähigen Strafrechtspflege entbehrlich ist, ohne dieBeschuldigtenrechte zu beeinträchtigen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird ein Reformentwurf erarbeitet.