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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Verfahren nach 97 ArbGG zur Feststellung der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung. Als prozessuales Pendant zu Art. 9 Abs. 3 GG dient es in erster Linie dem subjektiven Grundrechtsschutz der Tarifvertragsparteien. Gleichzeitig stellt es ein Korrektiv zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie dar. Gemeinsam mit dem Verfahren aus 2 Abs. 1 ArbGG in Verbindung mit 9 Halbs. 2 TVG ermöglicht das Verfahren nach 97 ArbGG die umfassende Möglichkeit der Tarifnormprüfung. Anhand eines Vergleichs zu in der Rechtsordnung bestehenden…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Verfahren nach
97 ArbGG zur Feststellung der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung. Als prozessuales Pendant zu Art. 9 Abs. 3 GG dient es in erster Linie dem subjektiven Grundrechtsschutz der Tarifvertragsparteien. Gleichzeitig stellt es ein Korrektiv zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie dar. Gemeinsam mit dem Verfahren aus
2 Abs. 1 ArbGG in Verbindung mit
9 Halbs. 2 TVG ermöglicht das Verfahren nach
97 ArbGG die umfassende Möglichkeit der Tarifnormprüfung. Anhand eines Vergleichs zu in der Rechtsordnung bestehenden Normenkontrollverfahren werden Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen diesen und dem Verfahren nach
97 ArbGG herausgearbeitet.
Autorenporträt
Frauke Denecke ist Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt am Main. Zuvor war sie in einer internationalen Großkanzlei sowie in einer kleineren Kanzlei als Rechtsanwältin tätig. Die Arbeit entstand nach Abschluss einer zweijährigen Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt.