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In der Unternehmensinsolvenz ist die schnelle Personalanpassung ein wichtiger Baustein für das Gelingen einer Sanierung. Für das eröffnete Insolvenzverfahren existiert mit dem Beschlussverfahren gemäß
126 ff. InsO ein Instrumentarium, mithilfe dessen die Feststellung der sozialen Rechtfertigung von betriebsbedingten Kündigungen einheitlich vor dem Arbeitsgericht ermöglicht werden sollte. Dass das Ziel schon theoretisch verfehlt wurde, wird zu Beginn der Arbeit gezeigt. Diese Mängel aufgreifend, liegt der Schwerpunkt in einer rechtstatsächlichen Untersuchung zur praktischen Relvanz des…mehr

Produktbeschreibung
In der Unternehmensinsolvenz ist die schnelle Personalanpassung ein wichtiger Baustein für das Gelingen einer Sanierung. Für das eröffnete Insolvenzverfahren existiert mit dem Beschlussverfahren gemäß

126 ff. InsO ein Instrumentarium, mithilfe dessen die Feststellung der sozialen Rechtfertigung von betriebsbedingten Kündigungen einheitlich vor dem Arbeitsgericht ermöglicht werden sollte. Dass das Ziel schon theoretisch verfehlt wurde, wird zu Beginn der Arbeit gezeigt. Diese Mängel aufgreifend, liegt der Schwerpunkt in einer rechtstatsächlichen Untersuchung zur praktischen Relvanz des Beschlussverfahrens. Aufgrund der Befragung von 1621 Insolvenzverwaltern wird gezeigt, dass es als gesetzgeberische Fehlleistung angesehen werden muss. Durch Vermeidung der theoretischen Mängel und Aufnahme der praktischen Bedenken wird ein Beschlussverfahren entwickelt, das insolvenzunabhängig die Überprüfung der Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen im Rahmen einer einheitlichen und rechtssicheren gerichtlichen Entscheidung ermöglicht.
Autorenporträt
Der Autor: Ulrich Becker, geboren 1978, studierte von 1998 bis 2003 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Rechtswissenschaft. Nach Abschluss der Dissertation ist er seit 2005 Rechtsreferendar am Landgericht Frankfurt am Main. Seine insolvenzrechtliche Ausrichtung vertieft der Autor derzeit durch die Tätigkeit bei einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei in Frankfurt am Main.