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Das Insolvenzrecht hat Einfluss auf das (formelle) Besteuerungsverfahren, insbesondere auf das steuerliche Ermittlungsverfahren. Um möglichen Haftungsansprüchen vorzubeugen, muss die Frage geklärt werden, wer bei Insolvenz über das Vermögen einer Personengesellschaft die steuerlichen Mitwirkungspflichten zu erfüllen hat. Im Fokus der Betrachtung steht dabei die Funktionsteilung zwischen dem Insolvenzverwalter, den Gesellschaftsorganen und den Gesellschaftern. In diesem Kontext wurden insbesondere die Bilanzierungs- sowie die Steuererklärungspflichten bei Insolvenz der Personengesellschaft…mehr

Produktbeschreibung
Das Insolvenzrecht hat Einfluss auf das (formelle) Besteuerungsverfahren, insbesondere auf das steuerliche Ermittlungsverfahren. Um möglichen Haftungsansprüchen vorzubeugen, muss die Frage geklärt werden, wer bei Insolvenz über das Vermögen einer Personengesellschaft die steuerlichen Mitwirkungspflichten zu erfüllen hat. Im Fokus der Betrachtung steht dabei die Funktionsteilung zwischen dem Insolvenzverwalter, den Gesellschaftsorganen und den Gesellschaftern. In diesem Kontext wurden insbesondere die Bilanzierungs- sowie die Steuererklärungspflichten bei Insolvenz der Personengesellschaft untersucht. In Folge dessen wird der Umfang der Bilanzierungspflicht, sowie die Zuständigkeit für die Aufstellung der Gesamthands-, Ergänzungs- und Sonderbilanz beleuchtet. Hinsichtlich der Steuererklärungspflicht greift die Arbeit u. a. die teilweise in der Literatur geäußerte Kritik an der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungserklärung bei Insolvenz der Personengesellschaft auf, zeichnet die Entwicklung nach und erörtert ausführlich die Argumentationsstränge.
Autorenporträt
Michael Schulze wurde 1976 in Hanau geboren. Er absolvierte eine Ausbildung in der Hessischen Finanzverwaltung zum Diplom-Finanzwirt (FH). Im Jahr 2000 nahm er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main auf, das er an der Universität Mainz fortsetzte. Dort legte er 2005 die Erste juristische Staatsprüfung ab. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte der Autor im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Die Zweite juristische Staatsprüfung legte er 2007 in Mainz ab. In den Jahren 2008 und 2009 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilverfahrens- und Privatrecht der Universität Zürich beschäftigt. Seit 2010 geht er einer Tätigkeit im Bereich des höheren Dienstes in der Hessischen Finanzverwaltung nach.