Die Türkei entwickelt sich für die internationale Geschäftswelt zunehmend zu einem attraktiven Absatz- und Investitionsstandort. Bereits jetzt stellt Deutschland die größte Zahl der ausländischen Firmen, die in der Türkei Direktinvestitionen getätigt haben. Umso erstaunlicher ist es, dass in der deutschsprachigen Steuerrechtsliteratur bislang kaum Auseinandersetzungen zum türkischen Besteuerungssystem existieren. Gegenstand dieser Arbeit ist die Betrachtung des Besteuerungsverfahrens der Türkei aus dem Blickwinkel des deutschen Steuerrechts. Dazu werden die Organisationsstrukturen der Finanzbehörden sowie die einzelnen Phasen des Besteuerungsverfahrens in der Türkei untersucht und Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Besteuerungssystem festgestellt. Besonderes Augenmerk liegt dabei im Zusammenspiel zwischen der im türkischen Besteuerungsverfahren flächendeckend zur Anwendung kommenden "Selbstveranlagung" durch die Steuerpflichtigen und der hoheitlichen Veranlagung bei festgestellten "Defiziten". Außerdem wird gewürdigt, inwiefern die Besteuerungspraxis in der Türkei Einfluss auf die dortige Schattenwirtschaft als evidentes Strukturproblem der türkischen Wirtschaft hat.