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Die Arbeit untersucht das Betreuungsverfahren anhand der Verfahrensakten eines großstädtischen Amtsgerichts. Als Leitfaden diente der Ablauf des Verfahrens im FamFG. Die Ergebnisse zeigen z.T. erhebliche Unterschiede zwischen Praxis und geltendem Recht sowie bestehender Rechtsprechung. Viele Verfahren weisen Mängel oder kritikwürdige Verfahrensschritte auf. Dies betrifft den späten Zeitpunkt der Anhörung der Betroffenen, das praktisch völlige Fehlen von Verfahrenspflegern, die Qualität der Gutachten, die fehlende Nennung eines Eingangskriteriums nach 1896 BGB, den Verzicht auf eine…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht das Betreuungsverfahren anhand der Verfahrensakten eines großstädtischen Amtsgerichts. Als Leitfaden diente der Ablauf des Verfahrens im FamFG. Die Ergebnisse zeigen z.T. erhebliche Unterschiede zwischen Praxis und geltendem Recht sowie bestehender Rechtsprechung. Viele Verfahren weisen Mängel oder kritikwürdige Verfahrensschritte auf. Dies betrifft den späten Zeitpunkt der Anhörung der Betroffenen, das praktisch völlige Fehlen von Verfahrenspflegern, die Qualität der Gutachten, die fehlende Nennung eines Eingangskriteriums nach
1896 BGB, den Verzicht auf eine Schweigepflichtentbindung, den meist nur formelhaften Beschluss, die oft große Anzahl an formelhaften und nicht genau bezeichneten Aufgabenkreisen und die lange Dauer der Betreuungen. Zudem zeigt sich eine erhebliche Passivität der Betroffenen im Verfahren selbst. Daraus wird die Notwendigkeit besserer Information aller Verfahrensbeteiligten und weiterer Forschung abgeleitet.
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Autorenporträt
Markus Müller studierte in Berlin und Dresden. Seine Ausbildung absolvierte er in Berlin am Universitätsklinikum Benjamin Franklin, den Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk und dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs. Im Jahr 2005 erfolgte die Niederlassung als FA für Psychiatrie und Psychotherapie in Berlin. Seit 1998 ist er als Sachverständiger für diverse Gerichte in Deutschland überwiegend auf dem Gebiet des Betreuungsrechts tätig. Seit 2009 ist er Dozent und Prüfer an psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten (VT). Er ist Präsidiumsmitglied des Fördervereins Medizinrecht an der Dresden International University und Vorstandsmitglied der Berliner Gesellschaft für Psychiatrie und Neurologie.
Rezensionen
"Dass ein Mediziner den Jurist/innen auf deren ureigenstem Gebiet den Spiegel vorhält, sollte uns angemessen erschrecken. Den Betreuungspraktikern sei es als Medium zur kritischen Selbstprüfung empfohlen." Ulrich Engelfried, in: Betrifft JUSTIZ, 121/2015