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1992 ist das Betreuungsrecht in der BRD durch das zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretene Betreuungsgesetz auf eine neue Grundlage gestellt worden. Die bis dahin gültigen Vormundschaften, Pflegschaften und Entmündigungen waren damit abgelöst und durch eine neue rechtliche Betreuung ersetzt. Ziel des neuen Gesetzes war es, die Fähigkeiten des Betroffenen und seine Möglichkeiten zur Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Als die Kosten jedoch rasant in die Höhe schnellten, erfolgten 1998 und 2005 Reformen, welche diesen Anstieg unter Kontrolle bringen und die Vernetzung zwischen den Behörden…mehr

Produktbeschreibung
1992 ist das Betreuungsrecht in der BRD durch das zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretene Betreuungsgesetz auf eine neue Grundlage gestellt worden. Die bis dahin gültigen Vormundschaften, Pflegschaften und Entmündigungen waren damit abgelöst und durch eine neue rechtliche Betreuung ersetzt. Ziel des neuen Gesetzes war es, die Fähigkeiten des Betroffenen und seine Möglichkeiten zur Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Als die Kosten jedoch rasant in die Höhe schnellten, erfolgten 1998 und 2005 Reformen, welche diesen Anstieg unter Kontrolle bringen und die Vernetzung zwischen den Behörden verbessern sollten. Doch die daraus resultierenden Konsequenzen hatten einen erheblichen Einfluss auf die Arbeitsweise und die finanzielle Struktur für die in diesem Bereich tätigen Akteure. Besonders schwer trafen die Folgen dieser Reform die Betreuungsvereine. Bundesweit gaben zahlreiche Betreuungsvereine ihre Tätigkeit auf. In diesem Kontext beschäftigt sich folgende Arbeit mit den Fragen: Welche Faktoren beeinflussen das Betreuungswesen allgemein? Wie wirken sie sich auf die drei Bereiche: Behörde, Berufsbetreuer und Betreuungsvereine im Landkreis Ostallgäu aus? Welche Konsequenzen ergeben sich für die betroffenen Akteure daraus? Dabei wird exemplarisch auf das Betreuungswesen im Ostallgäu eingegangen mit einem Schwerpunkt auf dem Caritas Betreuungsverein.