Arbeitgeber sind bereits seit 2004, als der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 84 ABS. 2 SGB IX das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als verbindlich für alle vorgeschrieben hat, verpflichtet ein solches anzubieten. Trotz dieser gesetzlichen Regelung ist das in der Praxis häufig noch nicht der Fall. Oftmals haben sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer Vorurteile gegenüber diesem mächtigen Instrument.