Der Autor setzt sich grundlegend mit dem aus
74 Abs. 2 S. 3 BetrVG folgenden betriebsverfassungsrechtlichen Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb auseinander. Dabei werden zunächst die dogmatischen Grundlagen erarbeitet, die für eine methodisch korrekte Auslegung des Verbots von Bedeutung sind. Neben der historischen Entwicklung und dem Normzweck wird insbesondere das Verhältnis des
74 Abs. 2 S. 3 BetrVG zu dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in den Blick genommen. Anschließend werden im Rahmen einer umfassenden Untersuchung des
74 Abs. 2 S. 3 BetrVG nicht nur Inhalt und Reichweite des parteipolitischen Betätigungsverbots bestimmt, sondern darüber hinaus auch die möglichen Konsequenzen einer Verbotsverletzung systematisch dargestellt und bewertet.
74 Abs. 2 S. 3 BetrVG folgenden betriebsverfassungsrechtlichen Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb auseinander. Dabei werden zunächst die dogmatischen Grundlagen erarbeitet, die für eine methodisch korrekte Auslegung des Verbots von Bedeutung sind. Neben der historischen Entwicklung und dem Normzweck wird insbesondere das Verhältnis des
74 Abs. 2 S. 3 BetrVG zu dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in den Blick genommen. Anschließend werden im Rahmen einer umfassenden Untersuchung des
74 Abs. 2 S. 3 BetrVG nicht nur Inhalt und Reichweite des parteipolitischen Betätigungsverbots bestimmt, sondern darüber hinaus auch die möglichen Konsequenzen einer Verbotsverletzung systematisch dargestellt und bewertet.