Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, in die außerordentlich kontrovers geführte Diskussion um das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung einzugreifen. Zu diesem Zweck wird die Reformproblematik in rechtshistorischer, rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht analysiert.
Dabei zeigt die historische Entwicklung, daß der Streit in erheblichem Ausmaße vom Verfahrens(vor-)verständnis beeinflußt wird, vor allem von der Anerkennung der Subjektstellung des Beschuldigten und seiner Gestaltungsmacht im Prozeß. Das Beweisantragsrecht sollte aber, wie der dogmatische Hauptteil belegt, keine rechtspolitische Manövriermasse sein, da es eigenständige, unverzichtbare Aufgaben im Strafprozeß erfüllt: Durch die Zuweisung einer autonomen Prognosekompetenz dient es vor allem der Wahrheitsfindung und ist zugleich Ausdruck prozeduraler Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Reformmodelle untersucht - und letztlich verworfen. Schatz entwickelt einen eigenen, behutsamen Vorschlag, eine Verwirkungslösung, die sich als "gelb-gelb-rote-Karte" bezeichnen läßt.
Dabei zeigt die historische Entwicklung, daß der Streit in erheblichem Ausmaße vom Verfahrens(vor-)verständnis beeinflußt wird, vor allem von der Anerkennung der Subjektstellung des Beschuldigten und seiner Gestaltungsmacht im Prozeß. Das Beweisantragsrecht sollte aber, wie der dogmatische Hauptteil belegt, keine rechtspolitische Manövriermasse sein, da es eigenständige, unverzichtbare Aufgaben im Strafprozeß erfüllt: Durch die Zuweisung einer autonomen Prognosekompetenz dient es vor allem der Wahrheitsfindung und ist zugleich Ausdruck prozeduraler Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Reformmodelle untersucht - und letztlich verworfen. Schatz entwickelt einen eigenen, behutsamen Vorschlag, eine Verwirkungslösung, die sich als "gelb-gelb-rote-Karte" bezeichnen läßt.