Eine große Zahl der Zivilprozesse wird nach einer Beweisaufnahme entschieden. Die Durchsetzung eines Anspruchs ist maßgeblich von der Beweissituation abhängig. Für jeden beteiligten Praktiker sind daher fundierte Kenntnisse des Beweisrechts unverzichtbar. Dieses Handbuch behandelt umfassend und kompakt die Verfahrensgrundsätze, Voraussetzungen, Durchführung und Würdigung der Beweisaufnahme sowie das selbständige Beweisverfahren. Die Darstellung wird angereichert durch zahlreiche Beispiele, Praxistipps und Hinweise auf Fehlerquellen. Hinzu kommen Formulierungsmuster und prozesstaktische Empfehlungen. Richtern, Rechtsanwälten und Rechtsreferendaren werden auf diese Weise die erforderlichen Detailinformationen zum gesamten zivilprozessualen Beweisverfahren vermittelt. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere eine Fülle aktueller Rechtsprechung sowie die gesetzlichen Regelungen zum Arztrecht. Außerdem wurde das Kapitel zum selbständigen Beweisverfahren um wichtige Details ergänzt.
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"(...) hat Holger Jäckel, Referent im BMJ, ein Handbuch vorgelegt, das den Einstieg in die Praxis des zivilprozessualen Beweisrechts wesentlich erleichtert. In übersichtlicher und gut verständlicher Form werden insbesondere die Grundlagen des Beweisrechts, das von der ZPO vorgegebene Verfahren, die Beweismittel, aber auch die Grundzüge der Beweislast und der Beweiswürdigung vermittelt. Der Verfasser gibt zahlreiche hilfreiche Praxistipps sowohl für Richter als auch für Anwälte sowie kurze Formulierungsvorschläge für gerichtliche Verfügungen und Beschlüsse. Über die griffige und komprimierte Darstellung hinaus bietet das Buch einen beachtlichen Fußnotenapparat, der eine Vertiefung ermöglich. (...) Insgesamt ist dem Buch aber zu wünschen, dass es neben (...) seinen Platz auf dem Schreibtisch möglichst vieler zivilrichterlicher Berufsanfänger finden wird." (Dr. H. Matthiessen, in: Neue Justiz 9/2009) "Das Werk überzeugt sowohl konzeptionell als auch inhaltlich. (...) Jäckel greift mit sicherem Gespür die Themen heraus, die insbesondere Anfängern erheliche Probleme bereiten und veranschaulicht die Darstellung durch zahlreiche Beispiele. Besonders hervorzuheben ist, dass Jäckel dem Leser zahlreiche "Praxistipps" gibt und ihn auf typische Fehler hinweist. Zudem enthält das Handbuch qualitativ hochwertige Formulierungsmuster für gerichtliche Beschlüsse und prozesstaktische Empfehlungen. Positiv zu erwähnen sind schließlich auch die zahlreichen Nachweise höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung in den Fußnoten, die eine Vertiefung erleichtern. Fazit: Das Handbuch ist Rechtsreferendaren und Berufsanfängern zur Einarbeitung in das zivilprozessuale Beweisrecht uneingeschränkt zu empfehlen." (Dr. M. Haas, in: Justiz März/2010) "Das vorliegende "Handbuch für Richter und Rechtsanwälte" gibt einen instruktiven Überblick über Grundlagen und Grundbegriffe (recht nützlich auch für denjenigen, der sich schnell über die Unterschiede zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren informieren möchte), den Gegenstand des Beweises, das Beweiserhebungsverfahren, die Beweisbedürftigkeit, die Beweismittel, die Beweiswürdigung, die Beweislast und das selbständige Beweisverfahren (Hauptanwendungsbereich: Baurechtsstreitigkeiten). (...) Ein empfehlenswertes Handbuch, dessen Anschaffung jedem empfohlen werden kann, der sich mit Beweisfragen im Zivilprozess zu befassen hat. (Reg.-Dr. G. Haurand, in: DVP 4/10) "Auch wenn die Einschränkung bereits auf der Titelseite steht ("Ein Praxishandbuch für Richter und Rechtsanwälte"), sollte man sich als Referendar nicht davon anhalten lassen, dieses ganz ausgezeichnete Lehrbuch komplett durchzulesen. Selten erhält man in einem so ausgewogenen Verhältnis zwischen Kompaktheit und Detailliertheit so instruktive Informationen zum Beweisrecht des Zivilverfahrens. (...) Insgesamt ist das Werk demnach eine echte Empfehlung für den zivilrechtlich orientierten Referendar und vor allem für denjenigen, der in Kürze als Anwalt mit zivilrechtlichem Schwerpunkt tätig werden will. Nachdem man auf das Buch auch immer wieder zurückgreifen kann, lohnen sich Lektüre und Kauf gleichermaßen." (Dr. B. Kernberger, in: studjur-online.de 5/2010)