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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, Sprache: Deutsch, Abstract: Erst in 2009 wurde das deutsche Bilanzrecht durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) umfassend modernisiert und in der Folge behutsam fortentwickelt. Diese Weiterentwicklung fand großen Zuspruch. Das BilRUG verzichtet daher weitgehend auf Änderungen, die über eine Richtlinienumsetzung hinausgehen, um das bewährte Bilanzrecht zu erhalten. An die Tragweite des BilMoG kommt das BilRUG somit nicht heran.Neben im Verhältnis…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, Sprache: Deutsch, Abstract: Erst in 2009 wurde das deutsche Bilanzrecht durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) umfassend modernisiert und in der Folge behutsam fortentwickelt. Diese Weiterentwicklung fand großen Zuspruch. Das BilRUG verzichtet daher weitgehend auf Änderungen, die über eine Richtlinienumsetzung hinausgehen, um das bewährte Bilanzrecht zu erhalten. An die Tragweite des BilMoG kommt das BilRUG somit nicht heran.Neben im Verhältnis geringen Änderungen im weiteren Bundesrecht wie dem GmbHG, dem AktG oder dem PublG, erfährt das HGB rund 200 Detailänderungen an insgesamt achtzig Paragrafen. Die Änderungen im sonstigen Bundesrecht erfolgen überwiegend in Konsequenz der Änderungen am HGB. Das BilRUG ist von besonderer Bedeutung, da es einen weiteren Schritt hin zur harmonisierten Rechnungslegung in Europa darstellt.Neben den vielen Detailänderungen gehören zu den wesentlichen das HGB betreffenden Regelungen:- die Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassifikation,- inhaltliche Abgrenzungen im Jahresabschluss sowie- umfangreiche Änderungen im Bereich des Anhangs.Die große Mehrheit der am Markt tätigen Unternehmen sind kleine Unternehmen, weshalb sich die Rechnungslegung auch an deren Bedürfnissen orientieren soll. Das BilRUG kommt dieser Intention nach und folgt der Richtlinie, die das Prinzip "think small first" in ihrem Text explizit verankert.Weiterhin soll die Rechnungslegung im stetig voranschreitenden Prozess der Harmonisierung auf europäischer Ebene weiter vereinheitlicht werden, was nicht zuletzt zu einer besseren Vergleichbarkeit und gleichzeitigem Abbau von bürokratischen Belastungen führt. Darüber hinaus werden Zweifelsfragen beseitigt und die Möglichkeit genutzt, Redaktionsversehen zu beheben, die sich aus früheren Änderungen am Bilanzrecht (wie etwa dem BilMoG oder dem MicroBilG) ergeben.
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