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Der Autor untersucht in seiner Arbeit rechtshistorisch die wesentlichen Aspekte des Bodenrechts der Kolonie Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia. Er erläutert zunächst die Grundzüge des Kolonialrechts und sein Verhältnis zur Rechtsordnung des Deutschen Reichs. Ausgehend von den verschiedenen Grundstücksarten und der dualen Kolonialrechtsordnung, die das für Nichteingeborene geltende Recht vom Eingeborenenrecht abgrenzte, werden hinsichtlich der Nichteingeborenen die Besonderheiten bei grundstücksbezogenen Rechtsgeschäften, im Enteignungs- und Steuerrecht sowie im Rechtsschutz…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor untersucht in seiner Arbeit rechtshistorisch die wesentlichen Aspekte des Bodenrechts der Kolonie Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia. Er erläutert zunächst die Grundzüge des Kolonialrechts und sein Verhältnis zur Rechtsordnung des Deutschen Reichs. Ausgehend von den verschiedenen Grundstücksarten und der dualen Kolonialrechtsordnung, die das für Nichteingeborene geltende Recht vom Eingeborenenrecht abgrenzte, werden hinsichtlich der Nichteingeborenen die Besonderheiten bei grundstücksbezogenen Rechtsgeschäften, im Enteignungs- und Steuerrecht sowie im Rechtsschutz vorgestellt, im Eingeborenenrecht die Beibehaltung des ursprünglichen Bodenrechts und die kolonialen Eingriffe ins "gemischte Recht", das beide Bevölkerungsgruppen betraf. Des Weiteren behandelt die Arbeit die Erschließung des herrenlosen "Kronlands" durch konzessionierte Kolonialunternehmen und die Landvergabe durch die Schutzgebietsverwaltung im Rahmen spezifischer Vertragsmuster, deren Klauseln dieEinhaltung der bodenpolitischen Vorgaben durch die Ansiedler sicherstellen sollten. Abschließend wird der Wandel der Landverteilung im Rahmen der Dekolonisation vom Ende der Kolonialzeit bis heute skizziert.
Autorenporträt
Der Autor: Markus J. Jahnel, geboren 1978, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau (Dipl. jur. univ.) und Gent, Belgien (LL.M.). Die Promotion zum Dr. jur. erfolgte 2007 an der Universität Regensburg. Bereits als Rechtsreferendar war der Autor für tschechische und britische Anwaltskanzleien im Immobilienrecht tätig. Seit 2008 ist er als Rechtsanwalt bei einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main im Bereich Immobilien- und Investmentrecht beschäftigt.