Nachdem der Gesetzgeber mit dem BilMoG bestimmte Einzelkaufleute von der Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht befreit hat, stellt sich die Frage, ob und bis zu welchem Grad diese tatsächlich auf einschlägige Berichterstattung verzichten wollen und können. Wesentliche Erkenntnisse, inwieweit das Buchführungswahlrecht für Einzelkaufleute eine tatsächliche Befreiungsmöglichkeit darstellt, liefert dieses Buch von Christian Horn. Eine fundierte Analyse,- ob und warum Einzelkaufleuten i.S.d. § 241a HGB der Verzicht auf Buchführung und Jahresabschluss zu empfehlen ist,- unter welchen…mehr
Nachdem der Gesetzgeber mit dem BilMoG bestimmte Einzelkaufleute von der Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht befreit hat, stellt sich die Frage, ob und bis zu welchem Grad diese tatsächlich auf einschlägige Berichterstattung verzichten wollen und können. Wesentliche Erkenntnisse, inwieweit das Buchführungswahlrecht für Einzelkaufleute eine tatsächliche Befreiungsmöglichkeit darstellt, liefert dieses Buch von Christian Horn. Eine fundierte Analyse,- ob und warum Einzelkaufleuten i.S.d. § 241a HGB der Verzicht auf Buchführung und Jahresabschluss zu empfehlen ist,- unter welchen Umständen informatorische, steuerliche und finanzielle Argumente auch für eine Beibehaltung von Buchführung und Jahresabschluss sprechen,- welche Rolle persönliche Qualifikation und externe Akteure (z.B. Steuerberater) spielen. Das anschauliche Werk enthält die erste umfassende empirische Studie zum Buchführungswahlrecht gem. § 241a HGB.
Originaltitel: Gründe für die Inanspruchnahme des Buchführungswahlrechts gemäß §§ 241a i.V.m. 242 (4) HGB
Seitenzahl: 248
Erscheinungstermin: August 2013
Deutsch
Abmessung: 235mm x 158mm x 16mm
Gewicht: 422g
ISBN-13: 9783503144747
ISBN-10: 3503144749
Artikelnr.: 38904073
Autorenporträt
Prof. Dr. Claus-Peter Weber, RA, WP/StB ist Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes und Mitglied des Deutschen Standardisierungsrates (DSR).
Prof. Dr. Karlheinz Küting ist Direktor des Instituts für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken.Heinz Kußmaul, 1987-89 Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebliche Steuerlehre, an der Universität Bielefeld; 1989-1993 Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzierung und Investition/Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, an der Universität Kaiserslautern. 1993 Ablehnung des Rufes an die Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und Annahme des Rufes auf den Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität des Saarlandes; seit 1998 ist er dort zusätzlich Direktor des Instituts für Existenzgründung/Mittelstand, seit 2002 ebenso Direktor des Betriebswirtschaftlichen Instituts für Steuerlehre und Entrepreneurship. 2002 Ablehnung des Rufes an die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Verfasser zahlreicher Bücher, Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken zu den Bereichen Bilanzierung, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Finanzwirtschaft, Kostenrechnung, mittelständisch
e Unternehmen sowie zu anderen Gebieten (ca. 400 Publikationen).
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