Nach dem Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dessen höchsten Gerichtsinstanzen im Jahre 1806 gelang die Herstellung einer Höchstgerichtsbarkeit erst wieder, als nach der Gründung des Norddeutschen Bundes durch das Gesetz vom 12.06.1869 das Bundesoberhandelsgericht zur Erhaltung und Fortentwicklung der bundesgesetzlichen Einheit im Handels- und Wechselrecht errichtet wurde. Diese Institution, die hier umfassend dargestellt wird, wurde nicht nur zum Wegbereiter des späteren Reichsgerichts, sondern bildete durch seine beispielhafte Arbeit gewissermaßen den Anfang vom Ende einer Epoche partikularer Zersplitterung.